Visier
(franz. visière
), bei den
Feuerwaffen die am hintern Ende des
Laufs angebrachte Vorrichtung, welche in
Verbindung
mit dem am vordern Ende befindlichen
Korn (s. d.) zum
Zielen dient. Die von der untern
Spitze des Visier
einschnitts
(Kimme) über die
Spitze des
Korns gehende
Linie heißt Visier
linie;
sie geht bei tiefster Visier
stellung in der
Regel parallel
der Rohrachse;
bildet sie mit letzterer einen
Winkel,
[* 2] so heißt dieser der Visier
winkel;
die durch die Visier
linie gelegte
senkrechte
Ebene ist die Visier
ebene.
Bei
Geschützen befindet sich das Visier
am
Aufsatz, der bei den
Feld-,
Küsten- und
Marinegeschützen meist in einem
Loch des
Rohrs (Aufsatzloch) stellbar ist. Bei dem abnehmbaren (losen)
Aufsatz der
Festungs- und
Belagerungsgeschütze ist auf der Aufsatzstange ein Visier
schieber mit Visier stellbar. Bei dem
Richten über Visier
und
Korn
(Kernschuß) steht der
Aufsatz auf
Null. Bei den
Handfeuerwaffen
[* 3] ist, wenn sie nur geringe Tragweite
haben, wie
Pistole,
Revolver,
[* 4] hinten im
Lauf ein Visier
einschnitt in der
Richtung der Laufachse, bei
Karabinern und
Gewehren
(Büchsen)
auf dem
Lauf ein Erhöhungsvisier
von verschiedener
Konstruktion angebracht, welches beim Nichtgebrauch möglichst wenig über
den
Lauf hervorstehen darf, aber auch ein genaues Bestimmen der
Erhöhung für die betreffenden
Entfernungen
bis zu etwa 2000 m gestatten muß. Am gebräuchlichsten ist das mit mehreren Visier
einschnitten versehene Klappvisier zum
Niederklappen; auf dieser
Klappe kann noch ein
Schieber in verschiedener
Weise stellbar sein; danach gibt es
Auszieh-,
Schieber-,
Leiter- oder Treppenvisiere.
- Bei den alten Ritterhelmen heißt Visier die zum
Schutz des
Gesichts dienende
Vorrichtung (Helmgitter, Helmsturz), die entweder unbeweglich mit dem
Helm verbunden war, oder auf- und abgeschoben werden
konnte (s.
Helm). Auch wird Visier
nicht selten für
Diopter
[* 5] (s. d.) gebraucht.