Vikar
(lat. Vicarius), Stellvertreter, Verweser eines
Amtes, so: kaiserliche Vikare
, im
Mittelalter die
Statthalter in
den italienischen
Städten;
Reichsvikare, in Deutschland [* 3] die nach dem Tod eines Kaisers bis zur Wahl eines neuen das Amt des Kaisers verwaltenden Fürsten;
Vikare
des
Papstes (Großvikare
) müssen
Kardinäle sein;
Vikare
des
Stifts, des
Kapitels, der
Domherren, an Stiftskirchen die an der
Stelle der
Domherren Fungierenden;
apostolischer Vikar
(Vicarius apostolicus),
der Stellvertreter des
Papstes in Missionsgebieten, in welchen kein
Bischof seinen Sitz hat
(Bischof
in partibus infidelium
oder bloß in partibus).
In
England führen den
Namen Vikare
(Vicars) die
Geistlichen, deren Einkünfte, ehedem mit
Stiftern
verbunden, (noch jetzt) der höhern
Geistlichkeit zufallen, während die Vikare
selbst nur den sogen.
Zehnten empfangen. In
Deutschland werden junge
Geistliche, welche einem bejahrten, erkrankten oder sonst behinderten
Geistlichen
zur Vertretung beigegeben sind, Pfarrvikare
(Substituten) genannt.