Viehversic
herung,
Versicherung des
Schadens, welcher dem
Eigentümer von
Haustieren aus deren durch Verunglückung oder
Tierkrankheiten herbeigeführtem
Tod erwachsen kann. Dieselbe wurde von alters her in
Deutschland
[* 2] wie in
andern
Ländern durch kleine Gegenseitigkeitsvereine von Viehbesitzern betrieben, doch haben sich in neuester Zeit auch in
Deutschland große Versicherungsgesellschaften für die Viehversic
herung gebildet. Von jenen kleinen
Vereinen bestehen zur Zeit eine sehr
große Anzahl, zum Teil
nur für bestimmte
Gattungen von Vieh (z. B. die Kuhkassen [Kuhladen] u. a.);
von den großen Anstalten seien erwähnt: die
Berliner
[* 3] Viehversic
herungsbank für
Deutschland, der Zentralviehversic
herungsverein
in
Nordhausen,
[* 4] die Nationalviehversic
herungsgesellschaft in
Kassel,
[* 5] die
Sächsische Viehversic
herungsbank, die
Rheinische Viehversic
herungsgesellschaft
in
Köln,
[* 6] welche fünf Anstalten 1881 allein einen Versicherungsbestand von etwa 16 Mill. Mk. hatten,
die
Veritas und die
Union in
Berlin.
[* 7]
Sie sind sämtlich Gegenseitigkeitsanstalten, die ältesten derselben sind die Viehversic
herungsbank
in
Berlin (1861 gegründet), die
Nordhäuser und die
Veritas (beide aus 1865). Sehr nahe mit der Viehversic
herung verwandt ist die des
Wertes
geschlachteten Viehs gegen
Trichinen und Finnenbefund (vgl.
Versicherung und
Trichinenversicherung).
Vgl.
Werner, Das Viehversicherung
swesen
im
Deutschen
Reich (Berl. 1876);
Jäger, Zustand und Wirksamkeit der Viehversicherung
sgenossenschaften in der
Rheinprovinz
[* 8]
(Köln 1883);
Derselbe, Bedeutung der Viehversicherung
für die
Hygieine (das. 1882).