Veterinärrat
,
deutscher
, ein Zentralverein der
Tierärzte des
Deutschen
Reichs, welcher das
Veterinärwesen und in
Verbindung
mit demselben die
Interessen der deutschen
Tierärzte zu fördern sucht.
Schon seit 1830 traten die
Tierärzte in
Deutschland
[* 2] nach dem Vorbild
Frankreichs und
Englands in den einzelnen
Staaten und
Provinzen zu
Vereinen zusammen, um
durch
Anträge bei den Behörden auf eine zeitgemäße
Reform des
Veterinärwesens hinzuwirken. Da diese Bestrebungen nicht
den gewünschten Erfolg hatten, bildete sich 1841 ein
»Verein deutscher
Tierärzte«, der auf die Verbesserung des
Veterinärwesens
in den süddeutschen
Staaten fördernd einwirkte, aber 1849 unter der Ungunst der politischen Verhältnisse
zum letztenmal tagte. 1863 trat auf Anregung von
Hering in
Stuttgart
[* 3] und Gamgee in
Edinburg
[* 4] ein internationaler Veterinärkongreß
in
Hamburg
[* 5] zusammen, 1865 folgte ein zweiter
Kongreß in
Wien,
[* 6] 1867 ein dritter in Zürich.
[* 7] Die Neubegründung des
Deutschen
Reichs ließ
die alte
Idee von einer Versammlung deutscher
Tierärzte wieder aufleben, und 1872 trat ein
Kongreß in
Frankfurt
[* 8] a. M. zusammen, um eine
Reform des tierärztlichen Unterrichtswesens und des
Zivil- und
Militärveterinärwesens zu
beraten.
Feser in
München
[* 9] hat 1874 den
Plan angeregt, aus den tierärztlichen
Vereinen in
Deutschland eine ständige Zentralvertretung
hervorgehen zu lassen; die von ihm gewünschte Delegiertenkonferenz trat in
Berlin
[* 10] zum erstenmal zusammen
und legte sich die Bezeichnung
d. Veterinärrat
, bei. Die Zahl der stimmberechtigten Delegierten wurde so normiert, daß auf je 50 Mitglieder,
resp. auf jedes angefangene Fünfzig der Mitgliederzahl eines
Vereins ein Delegierter gewählt werden kann. Die Wahlperiode
ist sechsjährig, für welche ein ständiger
Ausschuß gewählt wird, der in der
Regel über Zeit und
Ort
des Zusammentritts des Veterinärrats
entscheidet. Gegenwärtig gehören dem Veterinärrat 37
Vereine mit mehr als 1800
Tierärzten
an.