Versteiger
ungshallen,
s. Auktionator.
Versteigerungshallen
3 Wörter, 38 Zeichen
Versteigerungshallen,
s. Auktionator.
(lat.), derjenige, welcher gewerbsmäßig Versteigerungen für andre vornimmt. Das Gewerbe der Auktionatoren
darf nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 36) zwar frei betrieben werden, doch sind die Staats- und Kommunalbehörden
berechtigt, Personen, welche dies Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen und
öffentlich anzustellen. Denjenigen, welche das Geschäft als Auktionator gewerbsmäßig betreiben, ist es verboten, Immobilien zu versteigern
,
wenn sie nicht von den dazu befugten Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen als Auktionatoren
angestellt sind.
Auch kann dem der fernere Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden
in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. In Frankreich dürfen nach den Bestimmungen des Code Napoléon öffentliche Mobiliarversteiger
ungen
nur durch die gesetzlich dazu bestellten Beamten abgehalten werden. In Paris
[* 3] besteht eine besondere Auktionshalle
(Hotel des ventes), in welcher die meisten Auktionen stattfinden. Die Errichtung solcher Hallen für je einen bestimmten Bezirk
wird in Österreich
[* 4] angestrebt, um durch Konzentrierung des Versteiger
ungswesens letzteres von verschiedenen eingeschlichenen
Mißständen zu befreien.