Versicheru
ngsamt,
öffentliches
Amt, welchem die Überwachung des Versicheru
ngswesens obliegt, oder das auch die oberste
Berufungsstelle bei Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versichertem über deren gegenseitige Rechtsverhältnisse bildet.
Eine solche Behörde ward 1880 in
Österreich
[* 2] unter dem
Namen Versicheru
ngskontrollamt ins
Leben gerufen,
in
Deutschland
[* 3] wurde auf
Grund der
Gesetze über
Unfallversicherung ein
Reichsversicherungsamt in
Berlin
[* 4] sowie je ein Landesversicheru
ngsamt
für
Sachsen
[* 5] und
Bayern
[* 6] in
Dresden
[* 7] und
München
[* 8] geschaffen.