Verklarung
(Rapport maritime, Extended protest), die vom Schiffer und der Mannschaft vor der zuständigen Behörde abgelegte, eventuell beeidigte Aussage über die Ereignisse auf einer Seereise;
Grundlage derselben ist das Schiffsjournal (Logbuch).
Eine Verklarung
ist erforderlich, wenn dem
Schiff
[* 2] ein Unfall passiert ist, um die Ansprüche des
Reeders, des Versicherers,
resp. die
Schuld des
Schiffers oder der
Mannschaft feststellen zu können. S.
Havarie.