Verbrüderu
ngs-Entsagungs
revers,
ein von jedem Offizier des Heers, der Landwehr und des Landsturms in Österreich [* 3] bei seiner Ernennung zum Offizier auszustellender Revers, in dem er sich ¶
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verbindlich macht, keiner geheimen Gesellschaft anzugehören. In Ungarn [* 5] wird derselbe nicht gefordert, weil dort die Freimaurerei staatlich gestattet ist.