(lat., franz. Évaluation,Würdigung), im
allgemeinen die
Schätzung des
Wertes einer
Sache, insbesondere aber die obrigkeitliche Tarifierung des in der heimischen
Währung
ausgedrückten
Preises, zu welchem fremde Münzsorten bei den
Staats-,
Gemeinde- und andern öffentlichen
Kassen angenommen werden sollen. In der
Regel erfolgt diese
Reduktion nach dem wirklichen Metallgehalt der
Münzen
[* 2] (Valvationsgewicht)
ohne Rücksicht auf ihren Nenngehalt. Der Valvationswert kann aber nicht immer allein aus der Vergleichung des
Münzfußes,
nach dem die fremde
Münze geprägt ist, mit dem im Land üblichen
Münzfuß berechnet werden, weil keine
Garantie dafür geboten ist, daß die ausländischen
Sorten immer genau in dem gesetzlichen
Schrot und
Korn und ohne
Mißbrauch
des
Remediums geprägt werden; sondern es muß diese Berechnung auf die gesetzlichen Valvationstabellen gestützt werden.
(neulat.; frz. évaluation), im allgemeinen
die Schätzung des Wertes oder Preises einer Sache, bedeutet namentlich im Münzwesen
[* 4] die Abschätzung oder Würdigung gewisser
Münzsorten in dem geltenden Landesmünzfuß, also die Feststellung ihres Wertes, zu welchem sie Geltung
haben sollen. Valvations- oder Schätzungswert heißt der inländischen Handelsmünzen oder ausländischen Geldsorten durch
Gesetz oder Usance beigelegte feste Wert in der Landesmünze.
Das Verzeichnis der dabei in Betracht kommenden Münzsorten mit der Angabe des Preises heißt Valvationstabelle oder
Münztarif. Dergleichen Tabellen erschienen früher notwendigerweise sehr häufig, als die Münzprägung in den einzelnen
Staaten noch nicht einheitlich geregelt war und Münzsorten der verschiedensten Münzfüße in Umlauf waren. Gegenwärtig ist
die gesetzliche Abschätzung ausländischer Geldsorten namentlich noch zum Zweck der Verzollung oder Besteuerung, ferner im
Postwesen üblich. Im Effektenhandel der Börsen werden die ausländischen Werte ebenfalls nach einem
usancemäßig festgestellten Satze berechnet, z. B. 1 Fr. zu 80 Pf., 1 Pfd. St. zu 20 M. u. s. w. Auch die großen Banken kaufen
ausländische Goldmünzen oder inländische Handelsmünzen zu einem festen, gewöhnlich auf die Einheit des Münzgewichts
berechneten Tarifsatz, der nur in längern Zeiträumen einer Änderung unterliegt. (S. Geldwechselgeschäft.)