Utrechter
Friede
, die Friede
nsverträge, die den
Spanischen Erbfolgekrieg (s. d.) beendigten.
Schon
im Jan. 1712 waren zu
Utrecht
[* 3] die Friede
nsverhandlungen eröffnet worden, allmählich kamen, unter vorwaltendem engl.
Einflusse,
Verträge zwischen
Frankreich und England,
Holland,
Preußen,
[* 4]
Portugal,
[* 5] Piemont (April 1713), zwischen
Spanien uud England,
Savoyen (Juli), zwischen
Spanien und
Holland (1714),
Spanien und
Portugal (1715) zu stande.
Kaiser
Karl VI.
beharrte noch im
Kriege; aber der Nordische
Krieg (s. d.) lähmte das
Reich, so daß er sich endlich doch zu dem Rastatter
Frieden
verstehen mußte (s. Rastatt).
[* 6] Der Friede
zwischen dem
Reiche und
Ludwig XIV. wurde zu
Baden
[* 7] in der
Schweiz
[* 8] im Sept. 1714 geschlossen.
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Der wesentlichste Inhalt dieser Traktate ist folgender: Großbritannien [* 10] erhielt Gibraltar, [* 11] Minorca, die franz. Besitzungen an der Hudsonbai, Neufundland und Acadia (unter gewissen Bedingungen), den franz. Teil der westind. Insel St. Christoph, den sog. Assiento (s. d.) im span. Amerika, [* 12] im Handelsverkehr mit Frankreich die Stellung einer meistbegünstigten Nation. Außerdem mußte Frankreich die sogenannte prot. Erbfolge des Hauses Hannover [* 13] in Großbritannien anerkennen, sowie auch sich verpflichten, den Prätendenten Jakob III. auszuweisen und Dünkirchen [* 14] zu schleifen.
Die Niederländische
[* 15] Republik erhielt eine sog. Barrière gegen Frankreich (s. Barrièretraktat), auch ward die Sperrung der
Schelde aufrecht erhalten. Preußen überließ seine Erbrechte auf das Fürstentum Oranien an Frankreich,
wogegen es das vormals span. Obergeldern erhielt, und erlangte die Anerkennung seines neuen Königstitels. Der Herzog von Savoyen
bekam die Insel Sicilien mit dem Königstitel. Auch Portugal errang Zugeständnisse. Der Bourbon König Philipp V. behielt das
Hauptland Spanien mit den Kolonien, während die span. Niederlande,
[* 16] Mailand,
[* 17] Neapel
[* 18] und die Insel Sardinien
[* 19] für Kaiser Karl VI. bestimmt wurden. Lediglich Schaden trug nur das Deutsche Reich
[* 20] davon; die ungünstigen Bestimmungen des
Friedens
von Ryswijk (s. d.) wurden schließlich bestätigt, nur seine rechtsrhein.
Gewinne gab Ludwig XIV. zurück. Nachträgliche Abänderungen erlitten die Utrechter
Verträge, besonders für Italien,
[* 21] in den
nachfolgenden Jahren. (S. Sardinien, Königreich). -
Vgl. Histoire du congrès et de la paix d'Utrecht, comme aussi de celle de Rastatt et de Bade (Utr. 1710);
K. von Noorden, Histor.
Verträge (Lpz. 1884); Ottokar Weber, Der Friede
von (Gotha
[* 22] 1891).