Umsturzvorlage
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Bezeichnung der bei der Tagung des Reichstage von 1894/95 eingebrachten Vorlage, die nach ihrer Begründung den gefährlichen, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichteten Bestrebungen entgegentreten sollte, zu deren Bekämpfung die bestehenden Strafgesetze nicht ausreichten. Da der Reichstag für ein Strafgesetz mit so unbestimmt gelassenen Satzungen, wie es die der waren, die der Freiheit der Presse [* 3] und selbst der Freiheit der Wissenschaft und Kunst Gefahr drohten, nicht zu gewinnen war, fiel die in der Kommission wesentlich umgeänderte Vorlage im Mai 1895 in zweiter Lesung.