Tridentini
sches
Konzil (Concilium Tridentinum), die zur Beseitigung der durch die Reformation entstandenen kirchlichen Wirren nach Trient [* 3] berufene allgemeine Kirchenversammlung. Die erste Veranlassung zu derselben war die Appellation der protestantischen Fürsten an eine allgemeine Synode; ihr traten dann auch die katholischen Fürsten bei, und Kaiser Karl V. hatte schon Clemens VII. zum Ausschreiben einer solchen zu vermögen versucht, jedoch vergeblich.
Paul III. rief das
Konzil endlich auf den nach
Mantua
[* 4] zusammen, aber nur, um es, weil sich immer neue Hindernisse
einstellten, auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im
Regensburger
Reichsabschied vom versprach der
Kaiser von neuem,
für das Zustandekommen eines Generalkonzils
zu sorgen, und der
Papst berief nun aus Besorgnis, die
Deutschen
möchten sonst ihre kirchlichen Angelegenheiten selbständig regeln, dasselbe auf nach
Trient; aber der Wiederausbruch
der Feindseligkeiten zwischen dem
Kaiser und dem König von
Frankreich verzögerte seinen Zusammentritt, und das
Konzil ward
erst in der
Kathedrale zu
Trient eröffnet.
Die
Sessionen desselben sind freilich nur leere
Formalitäten zur
Verkündigung der Beschlüsse gewesen, die in den
Ausschüssen
vorbereitet und debattiert wurden. Die
Abstimmung geschah nicht nach
Nationen, wie in
Konstanz,
[* 5] sondern nach
Köpfen. Da die
Italiener zahlreicher als alle andern
Nationen zusammen vertreten waren und der präsidierende Kardinallegat
del
Monte fortwährend mit dem
Papst korrespondierte, so konnte das
Konzil kein freies sein. Nachdem in der 1.
Session das
Zeremonial
bestimmt, in der 2. der
Modus vivendi für die Konzil
sväter festgestellt, in der 3. das
Bekenntnis zu den alten Glaubenssymbolen
abgelegt war, wurden in der 4.-8. die protestantischen
Lehren
[* 6] vom Ansehen der
Schrift und
Tradition, von der
Erbsünde und
Rechtfertigung sowie von den
Sakramenten verdammt und der katholische
Lehrbegriff darüber festgestellt.
Als aber in demselben Maß, wie das Waffenglück den Kaiser begünstigte, auch die kaiserlichen Gesandten immer selbständiger auftraten, verlegte der Papst, angeblich wegen einer in Trient ausgebrochenen Seuche, das Konzil nach Bologna. Eine Minderheit kaiserlicher Bischöfe blieb in Trient zurück, während der Kaiser feierlich gegen die Verlegung protestierte. Jedoch auch zu Bologna erließen die Legaten in der 9. und 10. Sitzung 1547 bloß Dekrete, wodurch die Versammlung vertagt wurde; die förmliche Aussetzung des Konzils wurde von Paul III. ausgesprochen. Nach dessen Tod schrieb der neue Papst und bisherige Kardinallegat Julius III. auf Betrieb des Kaisers die Fortsetzung des Konzils in Trient aus, und sein Legat, der Kardinal Marcellus Crescentius, eröffnete dasselbe Frankreich aber legte Protest ¶
mehr
ein, weil die Physiognomie des Konzils auf diese Weise von vornherein eine vorwiegend kaiserliche war. Es wurde nun in der 13. Sitzung die Lehre [* 8] von der Transsubstantiation, in der 14. und 15. auch die von der Buße und Letzten Ölung festgesetzt. Aber zu der vom Kaiser gewünschten Verständigung mit den Protestanten kam es nicht. Zwar erschienen brandenburgische und württembergische weltliche Prokuratoren sowie Abgeordnete aus einigen oberländischen Städten, endlich auch die weltlichen Gesandten des Kurfürsten von Sachsen. [* 9]
Die abgehaltene Sitzung beschloß, die Bestimmungen über das Meßopfer und andre Punkte bis zum 19. März, d. h. bis zum Erscheinen derer zu vertagen, qui protestantes se vocant. Am 18. März trafen wirklich die württembergischen und Straßburger theologischen Abgeordneten ein, die kursächsischen befanden sich auf dem Weg, da wurde vom päpstlichen Legaten die Sitzung auf 1. Mai verlegt. Der unerwartete Feldzug des Kurfürsten Moritz gegen den Kaiser und sein Erscheinen vor Innsbruck [* 10] hatte aber die Vertagung des Konzils auf zwei Jahre, die in der 16. Sitzung beschlossen ward, zur Folge.
Aus den zwei Jahren wurden zehn Jahre. Zwar erließ Papst Pius IV. 1560 und 1561 neue Einladungen zur Fortsetzung des Konzils, aber erst wurde dasselbe unter dem Vorsitz des Kardinallegaten Prinzen Herkules Gonzaga von Mantua mit der 17. Sitzung wieder eröffnet. Entschiedener erneuerten der Kaiser, der Kurfürst von Bayern [* 11] und der König von Frankreich ihre Anträge auf Reformation der Kirche, auf Verstattung des Laienkelchs im Abendmahl, der Priesterehe und der verbotenen Speisen.
In der Behauptung, daß die Residenz der Bischöfe in ihren Diözesen nicht auf päpstlichem, sondern auf göttlichem Recht beruhe, konzentrierte sich die Opposition der spanischen Bischöfe gegen die italienischen. Die 18. Sitzung handelte von der Bücherzensur; die 19. und 20. beschlossen nur, daß in diesen beiden Sitzungen nichts bestimmt werden solle; in der 21. und 22. Sitzung kamen die Dekrete von der Abendmahlsfeier und dem Meßopfer zu stande, der Laienkelch wurde von der Erlaubnis des Papstes abhängig gemacht. Am 13. Nov. erschien bei dem Konzil noch der Kardinal von Lothringen mit 14 Bischöfen, 3 Äbten und 18 Theologen aus Frankreich. Da derselbe die Oppositonspartei ^[richtig: Oppositionspartei] im Sinn des Episkopalsystems verstärkte und 34 französische Reformationsartikel mitbrachte, so wußte die päpstliche Partei die nächste Sitzung von einem Monat zum andern hinauszuschieben.
Darüber starb der Kardinallegat Gonzaga. An seiner Stelle präsidierten die Legaten Morone und Navageri, welche die Kirchenversammlung durch theologische Zänkereien zu ermüden wußten, während der Kaiser Ferdinand und der Kardinal von Lothringen von den schlauen Italienern für die Sache des Papstes gewonnen wurden. Die Jesuiten Laynez und Salmeron leisteten wackere Beihilfe. So entstanden in der 23. Sitzung die Dekrete von der Priesterweihe und Hierarchie, in der 24. (11. Nov.) von dem Sakrament der Ehe, in der 25. (3. und 4. Dez.) von dem Fegfeuer, dem Heiligen-, Reliquien- und Bilderdienst, den Klostergelübden, dem Ablaß, Fasten, den Speiseverboten und dem Verzeichnis der verbotenen Bücher, dessen Fertigstellung nebst der Abfassung eines Katechismus und Breviers dem Papst überlassen wurde. In den Reformationsdekreten, die in der 21.-25. Session publiziert wurden, sorgte man für Abstellung einiger der bisherigen Mißbräuche bei Erteilung und Verwaltung geistlicher Ämter sowie für die Bildung der Geistlichkeit durch die Vorschrift der Anlegung von Seminaren und Prüfung der Ordinanden. Am Schluß der 25. Sitzung, rief der Kardinal von Lothringen: »Verflucht seien alle Ketzer!«, und die Prälaten stimmten ein: »Verflucht, verflucht!« Die Beschlüsse wurden von 255 Prälaten unterschrieben und trennten für immer die protestantische von der katholischen Kirche, für welche sie die Bedeutung eines symbolischen Buches erhielten. Papst Pius IV. bestätigte dieselben durch die Bulle »Benedictus deus« und behielt dem Papst allein ihre Auslegung vor, für die 1588 von Sixtus V. eine besondere Kongregation von Kardinälen niedergesetzt wurde. Die Dekrete der Synode von Trient fanden in den italienischen Staaten (aber nicht in Neapel), [* 12] in Portugal [* 13] und Polen unbedingte, dagegen in Spanien und den von Spanien abhängigen Ländern eine durch die Reichsgesetze bedingte Annahme, in Frankreich, Deutschland [* 14] und Ungarn [* 15] sogar Widerspruch, der sich nur nach und nach zu stillschweigender Billigung der den Glauben betreffenden Dekrete bequemte.
Die »Canones et decreta oecumenici concilii Tridentini«
wurden oft herausgegeben, am besten von Schulte und Richter (Leipz.
1853), zuletzt in deutscher Übersetzung von Petz (Passau
[* 16] 1877). Am gebräuchlichsten in der katholischen
Kirche Deutschlands
[* 17] ist die Ausgabe von Smets (lateinisch und deutsch, 6. Aufl., Bielef.
1868). Die Geschichte des Tridentinischen Konzils schrieben Sarpi (s. d.) und gegen ihn Pallavicini
(Rom 1656-57, 2. Bde.). Aber
erst neuerdings ist das Material zur Geschichtschreibung dieser Synode in ausgiebigerm Maß bekannt geworden.
Die Geschäftsordnung des Konzils ist 1871 in Wien [* 18] erschienen. Weitere Beiträge veröffentlichten Sickel (»Aktenstücke zur Geschichte des Konzils zu Trient«, Wien 1871),
Theiner (»Acta genuina oecumenici concilii Tridentini«
, Agram
[* 19] 1874, 2 Bde.; die
Protokolle des Konzil
sekretärs Massarelli enthaltend),
Calenzio (»Documenti inediti e nuovi lavori letterarii sul concilio di Trento«, Rom [* 20] 1874),
Maynier (»Étude historique sur le concile de Trente«, Par. 1874),
Döllinger (»Ungedruckte Berichte und Tagebücher«, Nördling. 1876, Bd. 1),