Treueid
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s. Huldigung.
Treueid
3 Wörter, 23 Zeichen
Treueid,
s. Huldigung.
(Erbhuldigung), die feierliche Ableistung eines Eides (Huldigungs-, Staatsbürger-, Unterthaneneid), durch welchen die Unterthanen ihrem Landesherrn Treue und Gehorsam versprechen. Dieser Eid, welcher übrigens nur von den männlichen Unterthanen gefordert zu werden pflegt, und durch den keinerlei neue Rechte und Verpflichtungen begründet, sondern nur die bestehenden bestärkt werden sollen, war in den deutschen Ländern ¶
früher regelmäßig beim Eintritt in ein gewisses Lebensalter, bei der Aufnahme in den Unterthanenverband und beim Erwerb von Grundbesitz innerhalb des betreffenden Staatsgebiets sowie bei dem Regierungsantritt eines neuen Landesherrn abzuleisten. Nur in einigen deutschen Staaten ist dieser Huldigungseid beibehalten, indem ein auf die Beobachtung der Staatsverfassung bezüglicher Passus mit aufgenommen wurde. Nach manchen Staatsverfassungen, wie in Bayern, [* 4] Württemberg [* 5] und Braunschweig, [* 6] soll bei einem Regentenwechsel eine allgemeine Huldigung dem neuen Souverän gegenüber stattfinden, während nach den Verfassungsurkunden andrer Staaten, wie Oldenburg, [* 7] Weimar [* 8] und Meiningen, [* 9] in diesem Fall nur eine Huldigung der Landstände, in Preußen [* 10] eine solche der Staatsbeamten und der Landtagsmitglieder verlangt wird. Unpraktisch ist dagegen heutzutage der früher im Lehnrecht übliche Huldigungseid (Lehnseid) des Vasallen, durch welchen letzterer versprach, dem Lehnsherrn treu, hold und gewärtig zu sein.