Traufrecht
,
die Dienstbarkeit, vermöge deren ein Grundeigentümer berechtigt ist, von seinem Gebäude den Wasserabfall auf ein Nachbargrundstück fließen zu lassen.
Zuweilen bezeichnet man auch damit den Grund und Boden, welcher durch ein vorspringendes Dach [* 2] überdeckt wird, und von welchem man annimmt, daß er zu dem betreffenden Gebäude gehöre.