Tochterkirche
,
s. Filialkirche.
Tochterkirche
3 Wörter, 32 Zeichen
Tochterkirche,
s. Filialkirche.
(mittellat.), eigentlich: in einem solchen Verhältnis stehend wie die Kinder zu den Eltern;
daher besonders von Instituten gebraucht, die von andern ausgegangen oder gegründet und deshalb von diesen abhängig oder ihnen untergeordnet sind.
Filialkirche (Tochterkirche
, filia ecclesia) ist daher eine Kirche, welche keinen eignen Pfarrer
hat, sondern von dem einer andern, gewöhnlich benachbarten (Mutterkirche), mit besorgt wird; daher Filialgemeinde, Filialschule
etc. Filialgeschäfte, Filialen, Filialinstitute (Zweiggeschäfte, Zweigetablissements), welche ein Geschäftsmann oder eine
Handelsgesellschaft neben dem Haupt- oder Zentralgeschäft entweder auswärts oder auch am eignen Wohnort errichtet, müssen,
gleich den Hauptgeschäften, beim Handelsgericht angemeldet und im Handelsregister eingetragen werden.