Tischlerar
beiten,
ein Teil des Bauanschlags (s. d.). Sie umfassen die feinern Holzarbeiten eines Gebäudes, wie Thüren, Thore, Wand- und Deckentäfelung, Fenster und Läden. Fenster, Thüren u. dgl. sind unter Angabe der kleinsten Lichtmaße nach der Stückzahl in Ansatz zu bringen und zwar so, daß bei Fenstern die Fensterbretter, bei Thüren die Thürfutter, Schwellbretter, die beiderseitigen Verkleidungen und etwaige Verdachungen mit einbegriffen sind. Unter kleinsten Lichtmaßen werden diejenigen Abmessungen verstanden, welche sich unter Annahme der Verblendung des Baues für die einzelnen Öffnungen als die kleinsten ergeben, wobei die Höhen der mit Bögen geschlossenen Öffnungen im Scheitel zu bemessen sind. Bei Wandvertäfelungen, Parkettfußböden und ähnlichen Arbeiten ist die Berechnung nach Quadratmetern beizubehalten. Nach dem Baugewerkskalender 1897 kosten:
M. | |||
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1 qm gehobelte und verleimte Thür, 2,5 cm stark, mit aufgeschraubten Leisten ohne Rahmen | 5,75 | ||
1 " dgl. mit Rahmen | 6,00 - 7,00 | ||
1 " | " | 3,5 cm stark, mit eingeschobenen Leisten ohne Rahmen | 6,00 - 7,00 |
1 " | " | mit Rahmen | 7,00 - 7,50 |
1 " Kreuzthür, 3,5 cm stark | 7,00 - 8,00 | ||
1 " Sechsfüllungsthür, 4 cm stark, je nach Größe | 8,00 - 9,00 | ||
1 " Flügelthür dgl. | 10,00-11,00 | ||
1 " dgl. mit doppelten Schlagleisten oder doppeltem Rahmenholz | 12,00 - 13,00 | ||
1 " einflügelige Glasthür, 4 cm stark, ohne Futterrahmen | 7,50 - 8,00 | ||
1 " zweiflügelige Glasthür wie vorher | 10,50 - 11,50 | ||
1 " einflügelige Fenster, 3,5 cm stark, nicht unter 0,5 qm groß | 10,00 - 12,00 | ||
1 " zwei- oder dreiflügelige Fenster, 4 cm stark, nicht unter 1 qm | 9,00 - 10,00 | ||
1 " vierflügelige Fenster | 8,00 - 9,50 | ||
1 " sechsflügelige Fenster | 9,00 - 10,50 |
1 « dgl., 5 cm stark, pro qm 3 M. Unterschied
1 " Fensterladen, gehobelt und verleimt, mit Hirnleisten, 2,5 cm stark | 6,50 - 7,50 |
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1 " Rolljalousie mit Walze und allem Zubehör | 9,00 - 11,00 |