Thudichum
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Friedrich Wolfgang Karl von, angesehener Rechtslehrer, geb. zu Büdingen, studierte 1849-52 in Gießen, [* 2] war dann vier Jahre im Justiz- und Verwaltungsdienst thätig und habilitierte sich 1858 in Gießen als Privatdozent. 1862 folgte er einem Ruf als außerordentlicher Professor der Rechte nach Tübingen, [* 3] wo er 1870 zum ordentlichen Professor ernannt ward. Er schrieb. »Die Gau- und Markverfassung in Deutschland« [* 4] (Gieß. 1860);
»Der altdeutsche Staat« (das. 1862);
»Rechtsgeschichte der Wetterau« (Tübing. 1867-85, 2 Bde.);
»Das Verfassungsrecht des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins« (das. 1869 f., 2 Abtlgn.);
»Deutsches Kirchenrecht des 19. Jahrhunderts« (Leipz. 1877-78, 2 Bde.);
»Bismarcks parlamentarische Kämpfe und Siege« (Stuttg. 1887).