Thüringischer Handelsverein
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Thüringischer
Handelsverein
(Handels- und Gewerbeverein), s. v. w. Handelsgesellschaft (s. d.), dann jede freie
Vereinigung zur Wahrnehmung gemeinsamer
Handelsinteressen. Solche Vereine bilden sich oft neben den offiziellen Handelskammern,
oder sie treten auch für die Aufgaben der letztern ein, wo die Bildung von eignen Handelskammerbezirken schwierig ist. Auch
wird oft ein Zollverein als Handelsverein
bezeichnet, wie z. B. der Deutsche
[* 4] Zollverein als Deutscher Handelsverein
oder eine 1828 in
Kassel
[* 5] geschlossene Verbindung mehrerer Mittel- und Kleinstaaten als Mitteldeutscher Handelsverein
, ferner die 1832 gebildete Vereinigung
der thüringischen
Kleinstaaten als Thüringischer Handelsverein.
Einen deutschen als freie Vereinigung suchte neuerdings
Löhnis zu gründen. Derselbe sollte vorzüglich die deutschen wirtschaftlichen Interessen im Orient fördern. S. auch Handelsgesellschaft.