Technische
Hochschule
, eine technische
Bildungsanstalt, welche die höchste
Stufe der Ausbildung für die einzelnen
Zweige der
Technik bezweckt. Die Technische Hochschule
bilden für die Berufsstellungen vor, welchen eine geistig führende
Stellung auf dem Gebiete der
Technik zukommt, insbesondere für den höhern technischen
Staatsdienst, und
haben die
Aufgabe, alle Wissenschaften und Künste, die mit der
Technik in
Beziehung stehen, zu pflegen. Sie haben demgemäß
in den
Ländern deutscher
Zunge ihre Lehrweise, ihre Aufnahmebedingungen und schließlich ihre ganze Organisation
allmählich
den
Universitäten nachgebildet.
Die deutschen Technische Hochschule
haben sich fast sämtlich aus mittlern und niedern technischen
Schulen entwickelt, vorzüglich unter der Anregung, die von der Polytechnischen
Schule (s. d.)
zu
Paris
[* 2] ausging, und in dem
Maße, als das Bedürfnis des
Staates und der
Industrie nach höher ausgebildeten Technikern wuchs
(s.
Technisches Unterrichtswesen). Jetzt ist der
Name Polytechnische
Schule, den sie meist führten, wie
auch die später vielfach in Gebrauch gekommene Bezeichnung Polytechnikum fast durchgehends durch Technische Hochschule
ersetzt.
Die Gründungs- und wichtigsten Entwicklungsjahre der jetzt als Technische Hochschule
bezeichneten oder diesen
gleichstehenden Lehranstalten deutscher
Zunge sind: Aachen
[* 3] 1870;
Berlin [* 4] 1799, 1821, 1879 (s. Bauschulen und Gewerbeakademie);
Braunschweig [* 5] 1745, 1835, 1862, 1872;
Dresden [* 8] 1828, 1851, 1878, 1890;
Graz [* 9] 1814, 1848, 1872;
Hannover [* 10] 1831,1847,1879;
Karlsruhe [* 11] 1825, 1832, 1865;
Riga [* 14] 1862 (in der Russifizierung begriffen);
Stuttgart [* 15] 1829, 1840, 1876;
Zürich
[* 17] 1854. An der
Spitze jeder
Technische Hochschule
steht ein meist alljährlich vom Professorenkollegium erwählter, vom Landesherrn bestätigter
Rektor, dem ein Senat zur Seite steht.
Die Leitung der wissenschaftlichen
Entwicklung der Anstalt fällt hauptsächlich in
die den
Fakultäten der
Universität entsprechenden Fachabteilungen (oder Fachschulen), deren jetzt jede Technische Hochschule
des
Deutschen
Reichs wenigstens vier besitzt, nämlich für Hochbau, Bauingenieurwesen nebst Geodäsie, Maschinentechnik,
chem.
Technik. An einzelnen Technische Hochschule
finden sich außerdem besondere Fachabteilungen für
Schiffbau, Elektrotechnik,
Berg- und
Hüttenwesen,
Land- und Forstwirtschaft,
Pharmacie sowie für das Lehramt der Mathematik und der Naturwissenschaften.
Lehrzweige, welche die allgemeine
Bildung der Studierenden fördern sollen wie Geschichte,
Volkswirtschaftslehre
u. a., sowie solche von allgemeiner grundlegender Bedeutung für alle technischen
Studien, wie Mathematik und Physik, sind
zu einer eigenen allgemeinen
Abteilung zusammengefaßt. Die
Aufnahme als Studierender erfolgt jetzt, mit Ausnahme von
Karlsruhe,
überall auf
Grund des Reifezeugnisses eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule.
Ohne dieses ist nur die
Zulassung als Hörer oder Hospitant zulässig, die von den Staatsprüfungen ausschließt. -
Über die
Frequenz s. Technische Hochschule
(Bd.
17). -
Vgl. Scheffler, Die und Technische Hochschuleund
Bergakademien mit deutscher Vortragssprache (6. Ausg., Lpz. 1893-94);
Zöller, Die
Universitäten und Technische Hochschule
(Berl. 1891).