Nach den Burgunderkriegen fiel die Herrschaft von Montagny an
die Republik Freiburg,
und die Wälder von Thibaut, Chanéaz und Berley wurden zur Staatsdomäne geschlagen.
(spr. -boh),Ant. Friedr. Justus, Jurist, geb. zu Hameln, studierte zu Göttingen, Königsberg
und Kiel, habilitierte sich 1796 in Kiel und wurde 1798 daselbst Professor der Rechte, 1802 in Jena, wo
er starb. Nach dem Sturz der Napoleonischen Herrschaft trat Thibaut für Einführung eines einheitlichen Rechts in Deutschland
[* 9] ein in der Schrift«Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland» (Heidelb. 1814; neue Ausg.
1840),
wogegen sich Savigny (s. d.) erklärte. Sein Hauptwerk ist
das «System des Pandektenrechts» (2 Bde., Jena 1803; 9. Aufl., von Buchholtz, 1846). Außerdem sind zu erwähnen: «Jurist. Encyklopädie
und Methodologie» (Altona
[* 10] 1797),
«Versuche über einzelne Teile der Theorie des Rechts» (2 Bde., Jena 1798; 2. Aufl. 1817),
«Über die sog. historische und nichthistor. Rechtsschule» (ebd. 1838). Mit Löhr
und Mittermaier gab Thibaut das «Archiv für civilistische Praxis» (Heidelb. 1818 fg.) heraus. Als ein
großer Freund und Kenner der Musik huldigte er Palestrina in der Schrift«Über Reinheit der Tonkunst» (Heidelb. 1825; 7. Aufl.,
Freib. i. Br. 1893). T.s «Jurist. Nachlaß»
hat Guyet (2 Bde., Berl. 1841‒42)
herausgegeben. –