Swasiland
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ein kleines Kaffernreich im östl. Südafrika, [* 2] seit 1895 unter der Schutzherrschaft der Südafrikanischen Republik stehend, grenzt im S., W.und N. an Transvaal, im O. an die portug. Besitzungen der Delagoabai und an Tongaland (s. Karte: Kapkolonien, Bd. 10, S. 118), hat einen Flächeninhalt von 18140 qkm und zählt (1894) 64000 E., darunter 600 Weiße. S. ist ein 1500 m hoch gelegenes und gesundes Gebirgsland, birgt allem Anschein nach reiche Schätze an Gold [* 3] und möglicherweise auch Steinkohlenlager, besitzt herrliche Wiesengründe, welche gerade im Winter als die gesuchtesten Weideplätze sich darbieten.
Ein besonderer Vorzug sind die hochstämmigen, weit ausgedehnten Waldungen; sie liefern das in Südafrika sonst seltene Bauholz. Die Bevölkerung gehört zum Stamme der Kaffern. Über sie herrscht nach einheimischem Recht ein erblicher König; die innere Verwaltung ist den Unterhäuptlingen übertragen. Über alle aber steht der Gouverneur der Südafrikanischen Republik; er hat die oberste Gerichtsbarkeit und das Recht, Steuern zu erheben und Konzessionen zu erteilen.
S., früher vollkommen unabhängig, wurde in den achtziger Jahren von Buren und Engländern überflutet. Die Buren verstanden es, durch Erwerbung von Gerechtsamen (in Bezug auf Weidegründe, Goldgräberei, Straßenbau, Zollerhebung u.s.w.) sich allmählich zu faktischen Herren des Landes zu machen, so daß die Engländer sich gezwungen sahen, 1890 durch ein vorläufiges Abkommen ihnen die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Oberherrschaft zuzugestehen. Nach wiederholten Verhandlungen ließ sich die engl. Regierung bewegen, durch den Vertrag vom Dez. 1894 das ausschließliche Protektorat der Südafrikanischen Republik (s. d., Geschichte), d. h. soviel wie die Annexion, anzuerkennen.