(lat.), Geldunterstützung, welche namentlich Studierende auf eine bestimmte
Zeit erhalten. Die Stipendien werden entweder ganz im allgemeinen für Studierende oder für ein besonderes Fachstudium oder
mit Berücksichtigung eines bestimmten
Landes,
Ortes, eines
Standes (Adelsstipendien) oder auch der Familienherkunft
(Familienstipendien) vergeben und zwar nach Maßgabe ausdrücklicher
Verfügungen der
Stifter, wo solche vorhanden sind.
Geld oder andere Dinge (Holz,
[* 2] Tuch u. s. w.), wodurch Studierende oder
Schüler anderer Lehranstalten (Stipendiaten) aus milden Stiftungen, Staats- und Stadtkassen oder Privatfonds
auf eine bestimmte Zeit unterstützt werden.
Reisestipendien sind bare Unterstützungen, die jungen Gelehrten oder Künstlern
nach Vollendung ihrer Studien zu ihrer weitern Ausbildung im Auslande aus ähnlichen Stiftungen und Kassen bewilligt werden.