Stiehl
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Ferdinand, preuß. Schulmann, namentlich bekannt als Verfasser der »Regulative für das Volksschul-, Präparanden- und Seminarwesen« vom 1., 2. u. wurde zu Freusburg (Kreis [* 3] Altenkirchen) geboren, studierte in Bonn [* 4] und Halle [* 5] Theologie, kam 1835 als erster Lehrer an das Seminar zu Neuwied und wurde 1839 zum Direktor ernannt. Der Minister Eichhorn berief ihn 1844 als Hilfsarbeiter in das Kultusministerium, 1845 ward er Regierungs- und Schulrat, 1848 Geheimer Regierungs- und vortragender Rat, 1855 Geheimer Oberregierungsrat. Um die Entwickelung des Seminarwesens in jenen Jahrzehnten hat er sich bei aller Einseitigkeit seiner konservativen Richtung unleugbare Verdienste erworben und die Einfügung des Volksschul- und Seminarwesens der neuen Provinzen in die preußische Ordnung nach 1866 mit kundiger, sicherer, wenn auch bisweilen rauher Hand [* 6] vollzogen.
Kurz nach Falks Antritt des Kultusministeriums und nach dem Erlaß der »Allgemeinen Bestimmungen« vom am trat S. als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat in den Ruhestand und starb in Freiburg [* 7] i. Br. Er veröffentlichte: »Der vaterländische Geschichtsunterricht« (Kobl. 1842);
»Aktenstücke zur Geschichte und zum Verständnis der drei preußischen Regulative« (Berl. 1855);
»Die Weiterentwickelung der Regulative« (das. 1861);
»Meine Stellung zu den drei preußischen Regulativen« (das. 1872).
Auch begründete er 1859 das »Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen«. [* 8]