Steinhauerlunge
3 Wörter, 49 Zeichen
Steinhauerlunge,
oder Staubkrankheiten, diejenigen krankhaften Affektionen des Atmungsapparats, die durch die fortgesetzte Einatmung von Staub zu stande kommen, besonders beim Betrieb gewisser Gewerbe. Man kann in dieser Beziehung verschiedene Arbeiterkategorien unterscheiden. In metallischem Staub arbeiten Buchdrucker, Färber, Feilenhauer, Formstecher, Gelbgießer, Graveure, Gürtler, Klempner, Kupferschmiede, Lackierer, Lithographen, Maler, Messerschmiede, Nadler, Nagelschmiede, Schleifer, Schlosser, Schmiede, Schriftgießer, Siebmacher, Uhrmacher, Vergolder, Zeugschmiede;
in vegetabilischem Staub hantieren Bäcker, Cigarrenarbeiter, Konditoren, Müller, Seiler, Stellmacher, Tischler, Weber;
dem mineralischen Staub sind
ausgesetzt Kohlengrubenarbeiter und Kohlenhändler, die Anstreicher, Cement- und Feuersteinarbeiter, Maurer,
Mühlstein- und Porzellanarbeiter, Steinhauer
, Töpfer;
in animalischem Staub arbeiten Bürstenbinder, Drechsler, Friseure, Hut- und Knopfmacher, Kürschner, Sattler, Tapezierer, Tuchmacher und Tuchscherer;
in Staubgemischen endlich hantieren die Glasschleifer, Glaser, Schornsteinfeger, Straßenkehrer und Tagarbeiter.
Alle diese einer Staubatmosphäre ausgesetzten Arbeiter sind Erkrankungen
der Atmungsorgane, vom einfachen Lungenkatarrh bis zu tiefer greifenden Veränderungen der Lungen, wie Lungenemphysem,
chronischer Lungenentzündung, Lungencirrhose und Lungenschwindsucht in hohem Grade ausgesetzt. Häufig nimmt die Lunge
[* 3] durch
die betreffende Staubart ein sehr auffallendes
Aussehen an; so erscheint sie bei Kohlenarbeitern nicht selten tief blauschwarz
gefärbt, hart und luftleer (Kohlenlunge, Anthrakosis), bei Steinhauern
von zahlreichen Hirse- bis haselnußgroßen
harten Knoten von Kiesel- oder Kalkstaub durchsetzt (Steinhauerlunge, Kiesellunge, Kalklunge, Chalikosis), bei manchen Metallarbeitern
durch das eingeatmete Eisenoxyd ziegelrot gefärbt (Eisenlunge, Siderosis) u. s. w. Die Verhütung der S. ist eine ebenso schwierige
wie wichtige Aufgabe der Hygieine. Notwendige Vorsichtsmaßregeln gegen die Gefahren des Staubeinatmens sind: gehörige Ventilation
(s. d.) und häufige Besprengung der Arbeitsräume, Vermeiden unnötigen Sprechens und Singens während
der Arbeit, fleißiges Ausspülen des Mundes, gehörige Regelung der Arbeitszeit und Schutz des Atmungsapparats durch Vorbinden
von feuchten Schleiern, feuchten Schwämmen oder eigens konstruierten Watterespiratoren. -
Vgl. Tyndall, Staub und Krankheit (in den «Fragmenten aus den Naturwissenschaften», Braunschw. 1874);
Tissandier, Les poussières de l'air (Par. 1877);
Hirt, Die Krankheiten der Arbeiter (2 Bde., Lpz. 1871-78);
Eulenberg, Handbuch der Gewerbehygieine (ebd. 1876);
Merkel, Staubinhalationskrankheiten, in Pettenkofer und Ziemssens «Handbuch der Hygieine», Tl. 2, Abteil. 4 (3. Aufl., ebd. 1882);
Arnold, Untersuchungen über Staubinhalation und Staubmetastase (ebd. 1885);
Rubner, Lehrbuch der Hygieine (5. Aufl., ebd. 1894).