Statistisches
Amt, Kaiserliches, die dem Reichsamt des Innern unterstellte statist. Centralbehörde des Deutschen Reichs; sie hat das für die Reichsstatistik von den Bundesstaaten zu liefernde oder durch eigene Erhebungen gewonnene Material zu sammeln, zu prüfen und zu bearbeiten, sowie auf Anordnung des Reichskanzlers statist. Nachweisungen aufzustellen und über statist. Fragen gutachtlich zu berichten. Der Arbeitskreis erstreckt sich auf folgende Gegenstände: Bevölkerung, [* 2] Landwirtschaft, Gewerbe, auswärtiger Handel, Verkehr, Zoll- und Steuerwesen, Warenpreise, Reichstagswahlen, Kriminalität, Konkurse, Schulbildung der Rekruten, Krankenversicherung und Armenwesen. Das S. A. giebt fortlaufend folgende Veröffentlichungen heraus: «Statistik des Deutschen Reichs», «Vierteljahrshefte (früher Monatshefte) zur Statistik des Deutschen Reichs», «Monatliche Nachweise über den auswärtigen Handel» u.s.w. und das «Statist. Jahrbuch für das Deutsche [* 3] Reich». – Über sonstige statist. Behörden s. Statistik.