Stadtadvokat
,
s. Hof- und Gerichtsadvokaten.
Auch frühere Bezeichnung für Pensionär (s. d.).
Stadtadvokat
11 Wörter, 96 Zeichen
Stadtadvokat,
s. Hof- und Gerichtsadvokaten.
Auch frühere Bezeichnung für Pensionär (s. d.).
(franz., spr. pangss-), jemand, der einen Ruhe- oder Gnadengehalt bezieht (s. Pension); dann Kostgänger. In Holland hieß ehedem in den großen und stimmberechtigten Städten der Syndikus wegen des Gehalts, den er bezog, Pensionär (pensionarius, advocatus civitatis). Er stand dem Magistrat der Stadt mit seinem Rat zur Seite, erschien daher entweder regelmäßig oder auf besondere Einladung in dessen Versammlungen, führte hier das Protokoll, hielt in manchen Städten statt des Bürgermeister den Vortrag und sammelte die Stimmen, ohne selbst stimmberechtigt zu sein. In demselben Verhältnis wie diese Pensionäre zu den Städten, stand der Groß- oder Ratspensionär, Pensionär von Holland (advocatus generalis), der oberste Beamte des Landes, zu den Staaten von Holland (s. Ratspensionär).