Spiegelver
sicherung,
s. Glasversicherung.
Spiegelversicherung
3 Wörter, 42 Zeichen
Spiegelversicherung,
s. Glasversicherung.
die Versicherung von Spiegel- und Glasscheiben gegen Bruchschäden, soweit dieselben durch Unfall oder Böswilligkeit dritter Personen verursacht werden. Auch haftet sie für die durch Feuersbrunst oder Gasexplosion verursachten Beschädigungen des versicherten Glases, insofern letzteres nicht schon gegen Feuersgefahr versichert ist. Dagegen leistet sie in der Regel keinen Ersatz für Schäden, welche durch kriegerische Gewalt oder Aufruhr veranlaßt, oder durch den Versicherten selbst oder mit seinem Vorwissen durch andre absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet sind.
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Grade der Gefährdung, so nach der Breite [* 3] der Straßen und Trottoirs, nach der Lage der Fenster, Art des Gewerbebetriebs etc. sowie nach dem Umfang des versicherten Gegenstandes. Veränderungen, welche im Lauf des Versicherungsvertrags eintreten, und durch welche der Inhalt dieses Vertrags berührt wird, sind der Gesellschaft anzuzeigen. Die in Deutschland [* 4] erst zu Anfang der 60er Jahre eingebürgert, wird teils von eigens zu diesem Zweck begründeten Gesellschaften, teils als Nebenzweig von andern, namentlich Feuerversicherungsanstalten, betrieben.
Von den erstern sind die Altonaer, die Rostocker, die Bremer und die Brandenburger Gegenseitigkeitsgesellschaften und die Stuttgarter Süddeutsche, die Mannheimer Allgemeine, die Berlinische, Hannoversche, Kölnische Glasversicherungs-Aktiengesellschaften zu nennen, von letztern die Schlesische Feuerversicherungsgesellschaft, die Oldenburger Versicherungsgesellschaft, die Gladbacher Feuerversicherungsgesellschaft, die Frankfurter Transport- u. Glasversicherungs-Aktiengesellschaft, Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktiengesellschaft, Union in Berlin, [* 5] Kölnische Unfallversicherungsgesellschaft Deutscher Lloyd. Zu diesen treten noch einige in Deutschland wirkende ausländische Gesellschaften, z. B. die Londoner Glasversicherungsgesellschaft, hinzu. - In Österreich-Ungarn [* 6] besteht nur eine besondere Glasversicherungsgesellschaft (die Erste Wiener), mehrere andre Institute betreiben das Geschäft als Nebengewerbe.