Species
facti
(lat.,
Thatbericht),
Erzählung des
Thatbestandes bei einem
Rechtsfall, namentlich der bei einer militärgerichtlichen
Untersuchung von dem mit
Strafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten des Angeschuldigten an den
Gerichtsherrn erstattete
Bericht,
welcher die dabei in Betracht kommenden Thatumstände darlegt.