Sparkassen
versicherung,
Bezeichnung der Geschäfte einer als Nebenbranche von einigen Lebensversicherungsgesellschaften eingeführten Art Sparkasse (s. d.), welche gegen Leistung einer bestimmten Reihe von Jahreseinzahlungen nach Ablauf [* 2] festgesetzter Zeit ein bestimmtes Kapital zu gewähren hat, und welcher alle Merkmale der Versicherung fehlen, wenn nicht, wie das ausnahmsweise bei der Einrichtung der Lebensversicherungsgesellschaft Friedrich Wilhelm der Fall ist, ausbedungen wird, daß zwar das Kapital erst nach Ablauf bestimmter Jahre ausgezahlt werde, die Jahreseinzahlungen aber aufhören sollen, wenn der Versicherte etwa vorher sterben würde. In diesem Falle liegt eine Verbindung von Sparkasse mit der Versicherung vor (vgl. Versicherung).