Solicitor
(engl., spr. ssollíssítör), Anwalt, Sachwalter (s. Attorney);
S. general (spr. dschönnerel), der Obersachwalter der Krone in England.
Solicitor
290 Wörter, 2'057 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Solicitor
(engl., spr. ssollíssítör), Anwalt, Sachwalter (s. Attorney);
S. general (spr. dschönnerel), der Obersachwalter der Krone in England.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Solicitor
(spr. ßollíssit'r), in England der Anwalt; er besorgt die eigentlichen Anwaltsgeschäfte im Gegensatz zu den Obliegenheiten der Advokatur, welche in den Händen der Barristers (s. d.) sind. Die S. beraten ihre Klienten, verfassen Testamente, Gesellschaftsverträge und andere Schriftsätze für dieselben und wenden sich nur in schwierigen Fällen an einen Barrister, der dann sein Gutachten ausstellt, die Urkunden korrigiert oder auch ganz ausfertigt -- alles im Auftrage des S. Prozeßschriften werden fast immer von Barristers ausgefertigt.
Die S. haben Audienzrecht in den County Courts (s. d.) und im High Court in Konkurssachen (s. Court). Ebenso wie ein Barrister unter der Kontrolle einer der Inns of Court (s. d.) steht, ist ein S. der Aufsicht der Incorporated Law Society unterworfen. Diese Korporation prüft die Kandidaten für die Anwaltschaft, welche ein allgemeines und zwei jurist. Examen zu bestehen haben und 3-5 Jahre bei einem S. als vertragsmäßige Gehilfen (articled clerks) gearbeitet haben müssen, ehe sie zur Ausübung ihres Berufs zugelassen werden.
Während indessen die Inns of Court einem Barrister seine Qualifikation entziehen können, kann die Incorporated Law Society nur einen dahin gehenden Antrag beim High Court stellen. Dieser entscheidet, ob der S. von der Liste zu entfernen sei. Früher wurden nur die S., die im Chancery Court (s. Court) praktizierten, mit diesem Namen bezeichnet; in den gemeinrechtlichen Gerichtshöfen praktizierten die Attorneys, in dem Admiralty Court, dem Divorce Court und Probate Court (s. Court) die Proctors (abgekürzt von Procuratores). Seit dem Inkrafttreten der Judicature Act von 1873 heißen alle Anwälte S. und können in allen Gerichtshöfen ihre Praxis ausüben.
Solicitor
General (spr. ßolíssit'r dschéneräll), der Zweite der engl. Kronanwälte;
über seine Stellung und seine Funktionen s. Attorney General.