Sendgerichte
(Send, heilige Send, Synodus), im
Mittelalter in
Deutschland
[* 2] geistliche
Gerichte, welche von den Archidiakonen
oder den von ihnen beauftragten Sendrichtern oder Sendschöppen (Sendherren) in ihren
Sprengeln (Sendbann) gehalten wurden
und über alle strafbaren
Handlungen, besonders in Bezug auf die Sonntagsfeier, aburteilten (Sendrügen).
Vor dem Sendgericht
mußten sich bei Vermeidung des
Bannes alle stellen, die in dem
Bezirk angesessen waren.
Die wenigen, die davon ausgenommen waren, hießen Sendbarfreie oder Semperfreie. Sendbare (Sendschöffen, homines synodales) wurden dagegen diejenigen genannt, die alles, was gegen die Kirchenordnung verstieß, zur Anzeige bringen mußten. Da die S. sich vielfach auch mit der Bestrafung von Ketzerei befaßten, so hat man mit ihnen auch die Inquisitionsgerichte in Verbindung bringen wollen. Übrigens wurden im Mittelalter zuweilen auch die Gerichte der Fürsten und Grafen S. genannt.