Seigneur
(franz., spr. ssänjör, abgekürzt Sieur und Sire, v. lat. senior, »der ältere«),
in
Frankreich ehemals derjenige, welcher ein
Lehen der
Krone mit allen daran haftenden
Rechten über
Person und
Eigentum
besaß. Eine solche Herrschaft nannte man Seigneurie
, den Inbegriff der
Rechte aber, die dem S. gebührten, Seigneuriage
und
den S. selbst S. justicier,
weil er die hohe oder niedere
Gerichtsbarkeit über sein
Lehen ausübte. Seit der Aufhebung des
Lehnswesens gibt es keinen S. mehr, und man bedient sich des
Titels nur noch gegen souveräne
Fürsten und
Prinzen
aus ihrer
Familie (vgl.
Monseigneur), pflegt aber im gewöhnlichen
Leben denjenigen, dessen
Sitten und Lebensweise
den Mann von vornehmer Abkunft und großem
Vermögen verraten, noch immer einen
Grandseigneur zu nennen. Außerdem ist Le
[* 2]
Grand-S.
die französische Bezeichnung des türkischen
Sultans,
Le S. allein im französischen Kirchenstil der
Name für »Herrgott«,
während
Jesus Christus vorzugsweise
Notre-S. heißt.