Schwebende
Schuld (flottierende Schuld), Bezeichnung für Schulden, welche für kurze Zeit aufgenommen, bez. auf Anstehen der Gläubiger sofort oder nach kurzer Kündigungsfrist zurückzuzahlen sind, im Gegensatz zur fundierten Schuld, bei welcher eine längere Frist für die Rückzahlung gesichert ist oder eine Rückzahlungspflicht überhaupt nicht übernommen wurde. Vgl. Staatsschulden.