Schiffspro
cureur
(spr. -röhr), s. Schiffsmakler. ^[= Schiffsprocureur, Schiffsklarierer, ein Makler, welcher sich mit Vermittelung der auf die Schiffahrt ...]
Schiffsprocureur
5 Wörter, 50 Zeichen
Schiffsprocureur
(spr. -röhr), s. Schiffsmakler. ^[= Schiffsprocureur, Schiffsklarierer, ein Makler, welcher sich mit Vermittelung der auf die Schiffahrt ...]
(Frachtmakler, Güterbestatter, Schiffsklarierer, Schiffsprokureure), Personen, welche gewerbsmäßig die Versendung zur See besorgen und in der Regel amtlich verpflichtet sind.
Makler (s. d.), welche Schiffsmakelei betreiben, dürfen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 70) den Schiffern im Einziehen und Vorschießen der Frachten und Unkosten als Abrechner oder in andrer ortsüblicher Weise Hilfsdienste leisten.
Auch besorgen die S. in der Regel das Ausklarieren des Schiffs sowie das Einklarieren ankommender Schiffe [* 4] (s. Klarieren).
Nr. | Ergebnis | Schiffsmakler |
---|---|---|
1 | ****** | Schiffs|mak|ler, der: Makler, der Fracht, Liegeplatz o. Ä. für ein Schiff vermittelt. |