Prämien, welche zur
Förderung des
Schiffbaues als Ausrüstungsprämien, nach der Zahl der Bemannung,
Tonnengehalt,
Gewicht der
Maschinen, Geräte etc. bemessen, und der
Schiffahrt, insbesondere der langen
Fahrt, gewährt werden.
InFrankreich erhält seit 1881 der Erbauer von Segelschiffen zur Ausgleichung der
Lasten, welche ihm der
Zolltarif auferlegt, »Vergütungen« von 12 bis 60
Frank für die
Tonne Bruttogehalt. Dann werden für die Dauer von zehn
Jahren
bei in
Frankreich erbauten
Schiffen mit 1,50Fr. beginnende und dann jährlich sich mindernde
Prämien für
je eine
Tonne und 1000 durchlaufene
Seemeilen gewährt.
Subventionen von seiten eines Staates zur Hebung
[* 2] der Schiffahrt der eigenen Flagge. S. werden in
verschiedenen Ländern, z. B. in Frankreich, in Deutschland,
[* 3] in Nordamerika,
[* 4] Österreich,
[* 5] Italien,
[* 6] gezahlt.
In England wird nur eine geringe Schiffsprämie an solche Dampferlinien gezahlt, deren Schiffe
[* 7] als Hilfskreuzer für den Kriegsfall
eingerichtet sind; sie beträgt 15 Sh.
für die Registertonne. In Frankreich werden S. als Bauprämien für im Inlande erbaute Schiffe, als Reiseprämien für in
Frankreich gebaute und auf langer Fahrt gebrauchte Dampfer, und als Postprämien für bestimmte Postdampferlinien
gewährt. Die Postprämien sind sehr hoch, sie legen den Schiffen aber auch bestimmte Forderungen auf, z. B.
Innehalten einer Fahrgeschwindigkeit und Bereitsein zum Kriegsdienste als Hilfskreuzer.
In Deutschland ist vom Reichskanzler 1886 ein Vertrag mit dem Norddeutschen Lloyd abgeschlossen und 1893 ergänzt worden, der
die Unterhaltung deutscher Postdampferlinien nach Ostasien und Australien
[* 8] bezweckt. Die genannte Gesellschaft
empfängt jährlich für den Betrieb der Linien nach Hong-kong und Jokohama sowie nach Sydney
[* 9] und nach den deutschen Südseekolonien 4090000
M. aus der Reichskasse. Außerdem erhält die Deutsche Ostafrikalinie
[* 10] (Aktiengesellschaft, vormals Woermann) für die Postdampferverbindung
mit Ostafrika seit 1891 jährlich 900000 M. aus der Reichskasse. Die Verträge enthalten nur sehr mäßige
Anforderungen an die Geschwindigkeit der Schiffe. Die neuen Dampfer der subventionierten Linien müssen in Deutschland gebaut
und zur höchsten Klasse beim Germanischen Lloyd klassifiziert sein. Kriegsdienstverpflichtungen sind ihnen nicht auferlegt.