Sanitätswache
,
eine der Neuzeit angehörende und in ihren Anfängen stehende Einrichtung in großen
Städten mit dem
Zweck, während der
Nacht jedem Erkrankten ärztliche
Hilfe zu bieten. Seitdem die
Gewerbeordnung den
Arzt
von der Verpflichtung, jedem an ihn ergangenen
Rufe
Folge zu leisten, entbunden hat, zeigte es sich, daß der Hilfesuchende,
besonders der Unbemittelte, des
Nachts nicht immer im stande war, ärztlichen
Beistand zu erreichen. Um diesem Übelstand abzuhelfen,
gründete man die Sanitätswachen
, welche sich als sehr praktisch und nutzbringend bewährt haben.
Auf der S. befinden sich während der Nacht stets ein Arzt und ein Heilgehilfe. Ersterer ist verpflichtet, jedem Hilfesuchenden Beistand zu leisten, sei es in der S. selbst oder in der Wohnung des Kranken. Die ärztliche Leistung wird von den Bemittelten nach der Medizinaltaxe bezahlt. Die Kosten der Unterhaltung der S. werden durch die ärztlichen Honorare, laufende Beiträge von Bezirksgenossen und durch Privatsammlungen gedeckt. Die administrative Leitung wird einem in der Generalversammlung der Beitragenden alljährlich zu wählenden Komitee, in welchem sich womöglich zwei im Bezirk ansässige Ärzte befinden müssen, übertragen. Die S. ist mit den nötigsten Medikamenten und ¶
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Verbandmitteln ausgestattet. Die bedeutendste S. Berlins wird monatlich etwa 80mal in Anspruch genommen. Gegner der S. befürworten die sogen. Sanitätshilfe, welche darin besteht, daß sich gewisse Ärzte verpflichten, in bestimmten Nächten in ihrer Wohnung zu sein und jedem an sie ergehenden Rufe Folge zu leisten. Erfahrungsgemäß geht aber durch das Aufsuchen der betreffenden Ärzte oft längere Zeit und damit der Nutzen der Sanitätshilfe überhaupt verloren.