Sadrazam
(Sadr-Aazam), s. v. w. Großwesir.
Sadrazam
4 Wörter, 44 Zeichen
Sadrazam
(Sadr-Aazam), s. v. w. Großwesir.
(bei den Türken Visiri-Aasam oder Sadr-Aazam), im türk. Reich und andern orientalischen Staaten der erste Staatsbeamte, die Stütze (Wesir) der Staatsverwaltung, welcher Präsident des Ministeriums ist, die eigentlichen Staatsangelegenheiten leitet und die kaiserlichen Siegel bewahrt, die ihm bei seiner Ernennung von einem Palastdiener überbracht und bei seiner Absetzung wieder abgenommen werden. Der Großwesir präsidiert dem hohen Staatsrat und ist beim Sultan für sämtliche Handlungen der Regierung verantwortlich. In der Neuzeit wurde dieses Amt in der Türkei [* 4] aufgehoben und der Großwesir durch einen Premierminister (Basch-Vekil) ersetzt. ¶
Nr. | Ergebnis | Großwesir |
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1 | Groß|we|sir, der: oberster, nur dem Sultan unterstellter Amtsträger des Osmanischen Reiches, der die Regierungsgeschäfte führt. ... |