725 m. So nennt man zuweilen die Ruine der
Jagdburg (s. diesen Art.), die auf der
Höhe
der Pinseren n. über
Nieder Stocken steht und das
Stockenthal beherrscht.
641 m. Gruppe von 7
Häusern, links der obern Thurbrücke und 1 km sö.
der Station
Ebnat-Kappel der Toggenburgerbahn. 64 reform. und kathol. Ew. Kirchgemeinden
Ebnat und
Kappel.
(Ober) (Kt. Bern,
Amtsbez. Nieder Simmenthal). 692 m. Gem. und Dorf, am N.-Fuss der Stockhornkette und im Stockenthal
je 7,5 km sw. vom Bahnhof Thun und nw. der Station Wimmis der Simmenthalbahn. 2 km nw. vom Dorf Nieder Stocken.
Postablage, Telephon; Postwagen über Amsoldingen nach Thun. Gemeinde, mit Halten und Hübeli: 34 Häuser, 178 reform. Ew.; Dorf: 21 Häuser, 80 Ew.
Kirchgemeinde Reutigen. Ackerbau und Viehzucht. Ober Stocken liegt auf der unmerklichen Wasserscheide zwischen Glütschbach
einerseits und dem Gebiet des Fallbaches und der Gürbe andrerseits.
Die Bauart der Häuser ist schon diejenige des Simmenthals, und auch die Sprache nähert sich diesem Idiom. Das Zentrum des
Dorfes bildet die Häusergruppe Kreuzgasse. Von hier wird das Stockhorn häufig bestiegen. Der Weg führt über die Stockenallmend
und durch den steilen, von einigen Lawinenzügen durchfurchten Wald nach der auf aussichtsreichem Gratvorsprung
prächtig gelegenen Alp Aelpithal und von hier über einen schmalen Kamm und die Alp Oberbach nach dem Walalpsattel, wo er
sich mit dem von Blumenstein kommenden Weg vereinigt.
Die Gemeinde Oberstocken wird urkundlich schon früh genannt, ebenso die auf ihrem Gebiete liegenden Alpen wie Bach und Aelpithal,
welche beiden bereits 1353 erwähnt werden. Wahrscheinlich gehörten Ober und Nieder Stocken ursprünglich
zur Kirchgemeinde Amsoldingen. Bei der Gründung der Kirche von Reutigen, das 1480 von Wimmis abgetrennt wurde, erscheinen die
beiden Stocken als Zubehörden dieser neugebildeten Pfarrei. Der damalige Herr von Stocken, der um den Bau des BernerMünsters
verdiente Hans Schütz, erbaute in Nieder Stocken eine Kapelle, die, in ein Wohnhaus umgewandelt, noch heute
ihre ehemalige Bestimmung verrät. 1505 wurden die beiden Stocken auf ihr Ansuchen dem Gerichte Amsoldingen zugeteilt, das
mit Bezug auf die höhere und niedere Gerichtsbarkeit dem Oberamt Thun, in militärischer Beziehung dem unter dem Venner
der Pfisterenzunft stehenden Landgericht Seftigen zugeteilt war. Somit gehörte Stocken in kirchlicher Hinsicht nach Reutigen,
in militärischer nach Seftigen und in Zivil- und Kriminalsachen nach Thun. Erst nach 1798 wurden die beiden Gemeinden gänzlich
dem Amt Nieder Simmenthal einverleibt.