Staffeln
,
s. v. w.
Stufen, beim
Militär die Teile von Truppenkörpern, die sich in gewissen
Abständen
folgen, z. B. bei der
Artillerie die Wagenstaffeln
der
Batterien und
Kolonnen.
Staffeln
250 Wörter, 1'835 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Staffeln,
s. v. w.
Stufen, beim
Militär die Teile von Truppenkörpern, die sich in gewissen
Abständen
folgen, z. B. bei der
Artillerie die Wagenstaffeln
der
Batterien und
Kolonnen.
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
Staffeln
(Kt. Aargau, Bez. Bremgarten, Gem. Hermetswil).
439 m. Gemeindeabteilung und Dorf, 200 m w. Hermetswil und 2 km s. der Station Bremgarten der Linie Brugg-Wohlen-Bremgarten. 25 Häuser, 168 kathol. Ew. Kirchgemeinde Hermetswil.
Viehzucht und Milchwirtschaft.
Staffeln
(Kt. und Amt Luzern, Gem. Littau).
462 m. Gemeindeabteilung und Weiler, 300 m sw. Reussbühl und 1 km ssw. der Station Emmenbrücke der Linie Luzern-Olten.
Zusammen: 15 Häuser, 223 kathol. Ew.;
Weiler: 3 Häuser, 20 Ew. Kirchgemeinde Reussbühl.
Landwirtschaft.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Staffeln,
frz. Echelons, Abteilungen von Truppen oder Fahrzeugen, die sich in bestimmten Abständen folgen, sei es bei
Marschbewegungen, sei es zur direkten taktischen Verwendung. Benutzen marschierende Truppen eine und dieselbe Marschlinie
oder Eisenbahn, so bilden die in gewissen Zwischenräumen hintereinander folgenden Abteilungen die S.
Behufs taktischer Verwendung folgen sich die S. in Abständen im allgemeinen dergestalt, daß die hintern Abteilungen die
vordern überragen. S. werden gebildet, wenn einzelne Abteilungen zum Flankenschutz auf den Flügeln zurückgehalten werden,
wenn durch Einschwenken eine schräge Front hergestellt werden soll, um einen Flügel des Feindes umfassend anzugreifen (die
schräge Schlachtordnung Friedrichs d. Gr.), wenn die Verhältnisse die Entwicklung der Linien zum Angriff nicht gestatten (Staffelattacke
der Kavallerie). – Auch die Artillerie kann ihr Feuer in S. abgeben. Als Wagenstaffeln
bezeichnet man diejenigen Abteilungen
einer Batterie, welche nicht zum fechtenden Teile gehören und in der Regel zwei S. bilden.