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unter ihnen nicht wenige befunden haben, welche die Reise übers Meer mehrmals gemacht haben und wahrscheinlich doppelt gezählt worden sind. Durchschnittlich wanderten jährlich aus:
von | Personen |
---|---|
1881-1885 | 10718 |
1886-1890 | 7677 |
1891-1895 |
5929 |
1896-1900 | 2887 |
1901-1905 | 4862 |
Die Auswanderungsziffer des Jahres 1906 steht somit noch unter dem Durchschnitt der Jahre 1881-1895
,
jedoch erheblich über demjenigen der Jahre 1896 bis 1905. Nicht übersehen darf auch werden, dass alljährlich eine Anzahl
Personen aus überseeischen Staaten in die alte Heimat zurückkehrt.
Agenten. Es bestehen gegenwärtig (Ende 1906) in der Schweiz
31 Hauptagenturen von Schiffsgesellschaften, die 216 Unteragenten
beschäftigen. Die meisten Agenturen finden wir im Kanton Tessin
(11) und Basel
(9), dem Sammelpunkt der meisten Auswanderer.
Auswanderungsziele. Während die Daten, die über die Intensität, die Herkunft- und Heimatverhältnisse, sowie den Beruf der Auswanderer Auskunft geben, ziemlich häufigen Fluktuationen unterworfen sind, variieren die Ergebnisse der Untersuchung darüber, wohin sich die Auswanderer begeben, seit vielen Jahren nur ganz unbedeutend. In der Tat stellt sich die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in geringerem Grade auch diejenige nach Argentinien und Brasilien, als eine ziemlich konstante Bevölkerungsbewegung dar.
Die Auswanderung nach den übrigen Staaten Amerikas, nach Afrika, Asien und Australien beruht auf Zufälligkeiten. Viele der dorthin sich begebenden Personen sind tatsächlich nicht Auswanderer im Sinne des gewöhnlichen Sprachgebrauches, indem sie sich nicht zu bleibendem Aufenthalt nach einem überseeischen Platze begeben, sondern in der Absicht, nach einiger Zeit wieder zurückzukehren. In diese Kategorie gehören Industrielle, Kaufleute, Techniker, Leiter grösserer gewerblicher Unternehmungen, Aufseher von Plantagen etc. Einzig nach gewissen Gegenden Australiens begeben sich neben solchen auch Landwirte.
Angesichts der grossartigen Prosperität, deren sich die Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiete der Industrie, der
Landwirtschaft, des Minenbaus, des Handels und des Verkehrs erfreuen, dank auch den wohlgeordneten staatlichen Verhältnissen,
sowie dem kochentwickelten Schiffahrtsverkehr nach der Union ist es nicht auffällig, dass sich die meisten
schweiz
erischen Auswanderer dorthin begeben. Ein weiterer
Grund dieser Erscheinung liegt in der Tatsache, dass sich bereits
eine grosse Anzahl von Schweizern
dort aufhält.
Seit Jahren repräsentiert die Zahl der schweiz
erischen Auswanderer nach den Vereinigten Staaten 85-89% der Gesamtauswanderung.
Im Jahr 1906 haben sich 4573 Personen (gegen 4296 im Jahr 1905) oder 86,35% nach der Union begeben. Von
deren einzelnen Staaten werden hauptsächlich aufgesucht: New York (2514), Kalifornien (386), Pennsylvania (192), Illinois
(183), Ohio (159), Missouri (125), Utah (74). Von denjenigen Auswanderern, die als ihr Reiseziel New York angaben, haben
sich ohne Zweifel viele nachträglich nach dem Westen gewendet. Die Vereinigten Staaten üben übrigens
nicht allein auf die auswanderungslustigen Kreise der Schweiz
eine grosse Anziehungskraft aus, indem dort im Fiskaljahr 1905/06
aus allen Teilen der
Welt, hauptsächlich aus Europa, nicht weniger als 1100735 Personen, d. h. 74236 mehr als im Vorjahr,
eingewandert sind.
Nach Kanada betrug 1906 die Anzahl der schweiz
erischen Auswanderer 135, gegen 13 im Jahr 1901, 16 im
Jahr 1902, 66 im Jahr 1903, 63 im Jahr 1904 und 118 im Jahr 1905. - Nach Zentralamerika begaben sich 29 Auswanderer, nämlich
nach Mexiko 17, nach Guatemala 4, nach Kuba und St. Thomas
(Insel in dänischem Besitz) je 1, nach Porto
Rico 2 und nach Costarica 4. - Die Auswanderung nach Südamerika, die im Zeitraum 1880-1890 ziemlich bedeutend war, dann
einen starken Rückgang aufwies und im Jahr 1905 wieder zuzunehmen schien, hat 1906 wieder abgenommen. Nach Argentinien,
wo ein wirtschaftlicher Fortschritt zu konstatieren und der Wert des Grundbesitzes im
Steigen begriffen
ist, sowie reiche Getreideernten eine vermehrte Einfuhr industrieller Erzeugnisse ermöglichten,
begaben sich im Jahr 1906 nur 442 Auswanderer
(gegen 471 im Jahr 1905). - Am stärksten erweist sich die Abnahme der Auswanderung nach Brasilien und Chile, wohin sich 29 bezw. 2 Personen
wendeten.
Dieser Rückgang beweist auf das überzeugendste, dass die im 8. und zum Teil noch im 9. Dezennium des 19. Jahrhunderts
erfolgte bedeutende Auswanderung nach diesen Teilen Südamerikas nur eine Folge der künstlichen Mittel war, die, wie in
andern Teilen Europas, so auch in der Schweiz
angewendet wurden, um Auswanderer anzuziehen. Denn ihre wirtschaftliche
Lage war damals nicht günstiger als heute. Nach Uruguay begaben sich 9 und nach Venezuela 1 Auswanderer. Nach den übrigen
Ländern Südamerikas fand nie eine nennenswerte Auswanderung statt.
Nach Süd- und Ostafrika wandten sich 9, nach den Kanarischen Inseln 6, nach verschiedenen Besitzungen europäischer Staaten
und der Union in Asien 34 Auswanderer, davon 15 nach Ceylon und 7 nach Singapur; nach Japan und China
begaben sich 4 Personen aus der Schweiz.
Nach Australien wanderten im Ganzen 21 Personen, davon 12 nach Sydney aus.
Auskunftsdienst. Die Abteilung für Auswanderung im politischen Departement befasst sich auch mit der Erteilung von Auskunft
über die Aussichten von Landwirten, Handwerkern, Handelsbeflissenen, Technikern u. s. w. in überseeischen
Staaten. Solche Auskunftsgesuche pflegen jeweilen aus allen Kanonen und selbst von Schweizern
im Ausland einzugehen. - Für
weitere Angaben ist auch der Abschnitt Schweizer
im Ausland des Artikels «Demographie»
unseres Lexikons zu vergleichen.
[Redaktion.]
2. Departement des Innern.
a. Allgemeines.
Für die Abgrenzung des Geschäftskreises des Departementes sind heute noch im Wesentlichen dieselben Bestimmungen massgebend, welche schon Art. 24 des Bundesbeschlusses über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrates vom enthielt. Allerdings sind im Laufe der Zeiten einerseits verschiedene Tätigkeitsgebiete, die damals dem eidgenössischen Departement des Innern zustanden, abgetrennt worden, so die Organisation der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen, die Ueberwachung der Bundeskanzlei, die Ausführung des Bundesgesetzes über Zivilstand und Ehe; anderseits sind infolge der zunehmenden Zentralisation neue Geschäfte hinzugekommen, die zum Teil die Schaffung besonderer Abteilungen oder unter der Aufsicht des Departements stehender Amtsstellen notwendig machten. Diesen Veränderungen trägt ein Bundesbeschluss vom Rechnung, der den eben erwähnten Art. 24 des Bundesbeschlusses von 1878 den neuen Verhältnissen entsprechend abgeändert hat.
Die als Abteilung «Inneres» bezeichnete Departementskanzlei, welcher die
speziell der Verwaltung dienende eidgen. Zentralbibliothek zugeteilt ist, begutachtet die Abgabe von Bundesbeiträgen, so
in Bezug auf die Subventionen, welche den Kantonen zur Unterstützung der Primarschulen alljährlich ausgerichtet werden,
ferner in Bezug auf die Beiträge an Werke öffentlicher Gemeinnützigkeit, an wissenschaftliche, literarische und künstlerische
Unternehmungen oder Ausstellungen. Sodann führt die Abteilung «Inneres»
diejenigen Geschäfte, welche dem Bunde gemäss Art. 27 der Bundesverfassung hinsichtlich des Unterrichtswesens
zustehen und wozu insbesondere der Verkehr mit dem dem eidgen. Polytechnikum und den Annexanstalten vorstehenden schweiz
erischen
Schulrate gehört. Im folgenden wollen wir auf die Organisation und den Geschäftsgang der einzelnen Abteilungen des Departementes
etwas näher eingehen.
b. Eidgenössisches Staatsarchiv.
Das 1861 reorganisierte eidgen. Staatsarchiv befindet sich seit dem Jahre 1899 in einem eigenen Neubau auf dem Kirchenfeld in Bern, in welchem auch die Landesbibliothek untergebracht ist; bis zu jenem Zeitpunkte war es in den Souterrainräumen des Bundesratshauses installiert. - Der Mittelbau des Gebäudes ist der Hauptsache nach für die Verwaltungsbureaux reserviert, während der ganze südliche Flügel (der nördliche ist durch die Landesbibliothek beschlagnahmt) die Aktenmagazine enthält. Diese bestehen aus einem hohen Erdgeschoss und vier niedrigen Halbetagen, die von ¶
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einander durch massive Flachgewölbe oder in starke Eisenstäbe gefasste Glasböden getrennt und unter sich mit bequemen Podesttreppen, ganz aus Eisen, verbunden sind. Dazu kommen dann noch ein über die ganze Weite des Flügels sich erstreckender Estrich mit Oberlicht und einige Souterrainlokale als Lagerräume für minderwertige Archivalien und allerlei Utensilien. Sämtliche Aktengestelle der Magazinräume sind aus Eisen mit leicht verschiebbaren Reposituren nach System Preiswerk in Basel konstruiert, wodurch jegliche Feuersgefahr auf ein geringstes Mass reduziert ist. Ueberdies besteht zu Löschzwecken eine Hydranteneinrichtung, die von verschiedenen Punkten, besonders von einer feuersichern Diensttreppe aus in Tätigkeit gesetzt werden kann. Für die Beheizung des Gebäudes ist das Niederdrucksystem in Anwendung gebracht; die Beleuchtung in allen Räumen geschieht mit elektrischem Licht.
Die gegenwärtigen Aktenbestände des Archivs setzen sich aus vier verschiedenen Abteilungen zusammen. Es sind dies:
1) Die Periode der helvetischen Republik, 1798 bis 1803, etwa 4000 Bände. (Betreffend das Eigentumsrecht und die Benutzung der in den Kantonsarchiven zu Aarau und Frauenfeld, ferner Zürich, Luzern und Solothurn aufbewahrten eidgenössischen Archivalien aus der Zeit vor 1798, besteht ein Tagsatzungsbeschluss vom - 2) Die Zeit der Mediation, 1803-1814, etwa 700 Bände. - 3) Die Periode der sog. Restauration und Regeneration, 1815-1848, etwa 2500 Bände. - 4) Die neue Zeit seit 1848. Diese letztere Abteilung umfasst bereits einige tausend Einzelbände und Aktenfaszikel. An Urkunden im technischen Sinne des Wortes besitzt das Archiv im Ganzen über 1500 Nummern.
In diesen eben aufgeführten Beständen sind nicht inbegriffen die Sammlungen schweiz
ergeschichtlichen Materiales, das seit
langen Jahren mit erheblichem Kostenaufwand aus dem Ausland für das Bundesarchiv durch Abschriftnahme
erworben wird. Diese Sammlungen sind schon gegenwärtig zu einem ganz erheblichen Umfang angewachsen und werden noch nicht
sobald zum Abschluss gelangen, da immer wieder neue Bezugsquellen sich auftun und die alten noch keineswegs erschöpft sind.
Was auf diese Weise für das eidgen. Staatsarchiv zusammengebracht wird, bildet ein überaus wertvolles
und hochinteressantes Material zu unserer Landesgeschichte, das hier an Ort und Stelle jedem Benutzer zu jeder Zeit leicht
zugänglich ist und späterhin der Veröffentlichung durch den Druck freisteht. - Ueber den Fortgang der daherigen Arbeiten
und die Depots, aus denen geschöpft wird, geben die alljährlichen Geschäftsberichte der Archivverwaltung
den wünschbaren Aufschluss; hier sei nur bemerkt, dass bis dahin weitaus die grössten und bedeutsamsten Beiträge aus französischen,
italienischen und englischen Archiven und Bibliotheken entnommen wurden, wobei als ganz besonders wichtig das vatikanische
Archiv in Rom hervorgehoben werden mag, das erst unter Leo XIII. in uneingeschränktem Masse der allgemeinen
Benutzung zugänglich gemacht worden ist.
Was die Oeffnung des Bundesarchivs für das Publikum anbetrifft, so unterliegt die Benutzung der Akten des Zeitraumes von 1798-1848 keinerlei Einschränkung. Für die neuere Zeit wird von Fall zu Fall entschieden, wobei jedoch die weiteste Liberalität geübt wird, soweit es immer mit der schuldigen Rücksicht auf Diskretion gegenüber Dritten und auf das eigene Staatsinteresse vereinbar ist. - Die Organisation und Verwaltung des Archivs basiert auf dem noch immer in Kraft bestehenden Archivreglement vom und der dazugehörenden «Instruktion» vom gleichen Datum. (Literatur: Schweizer. Archiv- und Landesbibliothek-Gebäude auf dem Kirchenfeld in Bern im 37. Bande der Schweizerischen Bauzeitung; ferner Thiessing, Dr. Die eidgenössischen Gebäude in Bern. Bern o. J.)
(Gefl. Mitteilung von Archiv-Direktor Dr. J. Kaiser.)
c. Die Zentralbibliothek
ist der Departementskanzlei des Innern angegliedert und soll in erster Linie den Bedürfnissen der eidgenössischen Zentralverwaltung dienen. Bei den Anschaffungen wird jeweilen auch die Unterhaltungsliteratur, soweit sie von schweizerischen Schriftstellern herrührt, nicht ganz ausser Acht gelassen. Der durch die Uebereinkunft vom zwischen der Schweiz und einer Anzahl Staaten ins Leben gerufene internationale Austausch von Drucksachen ist im Begriffe, sich zu einem Stück Weltverkehr zu entwickeln.
Die meisten europäischen und überseeischen Staaten haben nämlich, ohne irgend welches Abkommen und ohne der zitierten Uebereinkunft beizutreten, eigene Tauschbureaux errichtet. Die Folge hiervon ist, dass das Tauschbureau der Zentralbibliothek statt nur mit einem Dutzend, wie in jener Uebereinkunft vorgesehen, nun mit ungefähr 100 derartigen Stellen in Verkehr treten muss. 1906 sind im Ganzen 25030 (1905: 21000) Drucksachenpakete zur Spedition gelangt. Ausser diesem Tauschverkehr liegt der Zentralbibliothek ob, jeweilen die eidgenössischen Publikationen (Bundesblatt, Amtliche Sammlung usw.) oder mit Unterstützung des Bundes erschienene Werke an etwa 90 bezugsberechtigte öffentliche Bibliotheken der Schweiz zu vermitteln.
d. Schulsubvention.
In Ausführung des Art. 27 der Bundesverfassung, sowie des auf denselben sich gründenden Bundesgesetzes vom betreffend die Unterstützung der öffentlichen Primarschule richtet das Departement des Innern an sämtliche Kantone eine jährliche Schulsubvention aus. Am erliess das Departement eine Vollziehungsverordnung zu dem eben genannten Bundesgesetz von 1903. Es mag interessieren, die im Jahr 1905 auf die einzelnen Kantone entfallenen Anteile an der eidgenössischen Schulsubvention kennen zu lernen:
Kantone | Fr. | Kantone | Fr. |
---|---|---|---|
Zürich | 258621.60 | Schaffhausen | 24908.40 |
Bern | 353659.80 | Appenzell A. R. | 33168.60 |
Luzern | 87911.40 | Appenzell I. R. | 10799.20 |
Uri | 15760.- | St. Gallen | 150171.- |
Schwyz | 44308.- | Graubünden | 83616.- |
Obwalden | 12208.- | Aargau | 123898.80 |
Nidwalden | 10456.- | Thurgau | 67932.60 |
Glarus | 19409.40 | Tessin | 110910.40 |
Zug | 15055.80 | Waadt | 168827.40 |
Freiburg | 76770.60 | Wallis | 91550.40 |
Solothurn | 60457.20 | Neuenburg | 75767.40 |
Basel Stadt | 67336.- | Genf | 79565.40 |
Basel Land | 41098.20 | Total: | 2084167.60 |
e. Mass und Gewicht.
1) Kurze historische Einleitung 1). [1) Vergleiche die Einleitung zur Botschaft des Bundesrates an
die Bundesversammlung betr. Erlass eines neuen Bundesgesetzes über Mass und Gewicht und die Reorganisation der eidg. Eichstätte
vom 9. Juni
1906.] Als im Jahre 1860 der Bundesrat dem damaligen Professor der Physik an der Universität Bern,
Heinrich Wild, die
Inspektion über Mass und Gewicht übertrug, ergab sich, dass der Bund ungenügende Hilfsmittel besass,
um die unter sich sehr abweichenden Probemasse der Kantone mit dem Urmass zu vergleichen, und dass auch dieses letztere mit
Mängeln behaftet war. Professor Wild schlug deshalb dem Departement des Innern im Jahre 1861 die Errichtung einer eidgenössischen
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Normaleichstätte und die gründliche Reform der eidgenössischen Urmasse vor. Eine vom Bundesrat ernannte Expertenkommission pflichtete den Darlegungen von Prof. Wild bei. In der Folge beschloss denn auch der Bundesrat am die Errichtung einer Normaleichstätte und sandte die Professoren Wild und Mousson mit dem Auftrag nach Paris, dort neue Urmasse für die Schweiz zu beschaffen. Über ihre Arbeiten erstatteten die genannten Experten 1864 einen ausführlichen Bericht, und es konnte im gleichen Jahre die Eichstätte in der Münze eröffnet werden. Als Direktor der Eichstätte wurde Professor Wild ernannt, der leider nur kurze Zeit in dieser Stellung wirkte, da er bald darauf nach St. Petersburg berufen wurde.
Auf Grund der von Prof. Wild geschaffenen Einrichtungen waren seine Nachfolger im Stande, den vorgesehenen Aufgaben der eidgenössischen Eichstätte nachzukommen.
2) Aufgaben der eidg. Eichstätte (vergl. das Bundesgesetz über Mass und Gewicht vom Die unter die Oberaufsicht des schweizerischen Departementes des Innern gestellte eidgen. Eichstätte steht unter der unmittelbaren Direktion eines wissenschaftlich gebildeten Physikers von Fach, welcher für die gute Ausführung der ihm übergebenen Masse, Gewichte und Instrumente, sowie für die Genauigkeit der auszuführenden Vergleichungen verantwortlich ist.
Die Aufgaben der eidgen. Eichstätte sind folgende: α) Die im Laufe von 10 Jahren zu wiederholenden Vergleichungen der Kopien der Prototypen des Meters und des Kilogramms mit den letztern selbst. - β) Die Anfertigung, Prüfung, Adjustierung und Stempelung der Normal- und Gebrauchsprobemasse der schweizerischen Eichstätten, sowie die periodische Nachprüfung der Probemasse bei Anlass der Inspektionen. - γ) Die Inspektionen über Mass und Gewicht in den Kantonen, welche jeweilen in einer Periode von 10 Jahren die ganze Schweiz umfassen sollen. - δ) Die Ausführung aller zur sichern Begründung des Mass- und Gewichtswesens notwendig erscheinenden Untersuchungen, sowie anderer in dieses Gebiet einschlagender und von der Aufsichtsbehörde geforderter Arbeiten. - ε) Die Untersuchung und Stempelung der Thermoalkoholometer. - ζ) Die Instruktion der neugewählten Eichmeister. Alljährlich werden im Frühjahr und Herbst (sofern Anmeldungen vorliegen) solche Instruktionskurse abgehalten. Die Kosten des Unterrichts werden vom Bunde getragen.
Die eidgen. Eichstätte hat ferner die Aufgabe, für Behörden und Private Vergleichungen beliebiger Massgrössen des metrischen Systems mit den Kopien der Urmasse auszuführen, insofern die dabei gewünschte Genauigkeit der Vergleichung grösser ist, als die von den schweizerischen Eichstätten mit ihren beschränkteren Hilfsmitteln zu erzielende Genauigkeit.
3) Geplante Ausdehnung der Aufgaben der eidgen. Eichstätte. In der Zwischenzeit bauten die die Schweiz umgebenden Länder auf der von Prof. Wild vorgezeichneten Bahn weiter, indem sie namentlich die verschiedenen im Lande erzeugten Messinstrumente aller Art einer Kontrolle unterzogen und mit dem amtlichen Stempel versahen, in vollem Bewusstsein, dass dadurch deren Marktwert wesentlich erhöht wird und dass der Staat noch weiterhin fördernd wirken kann, wenn er die Ergebnisse seiner Prüfungen zusammenstellt, vergleicht und aus denselben wissenschaftliche Schlüsse zieht, deren Verbreitung geeignet ist, der Technik und Industrie des Landes neue Ziele und neue Gesichtspunkte zu eröffnen.
Auf Grund eines Postulates der Bundesversammlung vom 2. und beauftragte der Bundesrat eine Fachkommission mit der Aufgabe, den Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über Mass und Gewicht und die Reorganisation der eidgen. Eichstätte auszuarbeiten. Als Ergebnis dieser Beratungen erfolgte am die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betr. Erlass eines neuen Bundesgesetzes über Mass und Gewicht und die Reorganisation der eidgen. Eichstätte.
Vorbehältlich der Genehmigung durch die Bundesversammlung werden durch dieses Gesetz die Arbeiten der eidgenössischen Eichstätte wie folgt festgesetzt:
1. Die Kontrolle der kantonalen Eichstätten.
2. Folgende Prüfungen und Vergleichungen:
a) Die Prüfung und Vergleichung von Längenmassen mit den Kopien der Urmasse und deren Stempelung (Massstäbe, Bandmasse, Messketten, Kalibermasse, Latten für Nivellements, Mikrometerschrauben, Ausdehnungskoeffizienten, Kreisteilungen, Libellen etc.).
b) Die Prüfung und Stempelung von Hohlmassen (Volumenbestimmungen fester Körper, Hohlmasse für flüssige und gasförmige Körper, gradierte Gefässe etc.).
c) Die Prüfung und Stempelung von Gewichten und Wagen (Handelswagen, Wagen für pharmazeutische Zwecke, Araeometer, Densimeter, Alkoholometer etc.).
d) Die Prüfung und Stempelung von Thermometern, Barometern, Hygrometern, Manometern etc.
e) Die Prüfung und Stempelung von Gasmessern, Wassermessern, Wassergeschwindigkeitsmessern, Tachymetern etc.
f) Die Messung und Stempelung von elektrischen Massen und Messinstrumenten (Voltmetern, Ampèremetern, Wattmetern, Ohmmetern, Zählern für Gleich- und Wechselstrom etc.).
g) Die Prüfung und Stempelung von Zeitmessern.
h) Die Prüfung und Stempelung noch anderer Messinstrumente, die der Bundesrat bezeichnen kann.
(Gefl. Mitteilung des Herren Dr. E. König. Direktors a. i. der eidg. Eichstätte.)
f. Subventionierte Gesellschaften und Vereine.
Um dem Leser einen Begriff von der Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Unterstützung von Kunst und Wissenschaft zu geben, führen wir ganz kurz alle diejenigen auf diese Kategorie entfallenden Korporationen etc. an, die im Jahr 1906 sich einer Bundessubvention erfreut haben:
1) Allgemeine geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz (Veröffentlichungen: Quellen zur Schweizergeschichte, Jahrbuch für Schweizergeschichte etc.). - 2) Schweizerische naturforschende Gesellschaft, resp. deren folgende Kommissionen etc.: Geodätische Kommission (18.-23. März 1906 Messung der geodätischen Basis durch den Simplontunnel vermittels Invar-Drähten von 24 m Länge);
Geologische Kommission (Beiträge zur geologischen Karte der Schweiz und geologische Spezialkarten) Denkschriftenkommission (Neue Denkschriften);
Zoologische Gesellschaft (Revue suisse de zoologie);
Geotechnische Kommission (Untersuchungen über das Vorkommen und die Eigenschaften der mineralogischen Rohstoffe der Schweiz);
Concilium Bibliographicum in Zürich; schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium. - 3) Idiotikon der deutschschweizerischen Mundarten. - 4) Schweizerische statistische Gesellschaft. - 5) Zeitschrift Repertorio di Giurisprudenza patria cantonale e federale. - 6) Bibliographie der schweizerischen Landeskunde. - 7) Schweizerische Gesellschaft für Erhaltung historischer Kunstdenkmäler. - 8) Schweizerischer Turnlehrerverein (Veranstaltung von Bildungskursen für Turnlehrer und Herausgabe der Monatsblätter für das Schulturnen).
9) - Wörterbuch der Mundarten der romanischen Schweiz (Glossaire des patois romands). - 10) Unterstützung der Musik (Subventionen an den Verein schweizerischer Tonkünstler und den schweizerischen Gesang- und Musiklehrerverein). - 11) Jugendschriftenkommissionen. - 12) Schweizerische Gesellschaft für Volkskunde (Schweizer Archiv für Volkskunde). - 13) Rätoromanische Gesellschaft in Chur (Arbeiten am rätoromanischen Idiotikon). - 14) Historischer Verein der V Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug (für Rob. Durrer's Geschichte der Schweizergarde in Rom). - 15) Historisch-antiquarische Gesellschaft Graubündens (für die Materialien zur Standes- und Landesgeschichte). - 16) Schweizerischer elektrotechnischer Verein (Subvention von 10000 Fr. zur Unterstützung der Einrichtung und des Betriebes einer provisorischen elektrotechnischen Eichstätte). - 17) Schweizerischer Lebensversicherungsverein (Vermögens-Status pro Ende 1906: 6176722 Fr.). - 18) Jahrbuch des Unterrichtswesens in der Schweiz von Dr. A. Huber. - 19) Rätoromanische Chrestomathie von Prof. Dr. C. Decurtins. - 20) Schweizerischer Schulatlas (soll 1907 in erster Auflage erscheinen). - 21) Schweizerische permanente Schulausstellungen (in Zürich, Bern, Freiburg, Neuenburg und Lausanne). - 22) Arbeitsplatz am zoologischen Institut Dr. Dohrn in Neapel. - 23) Arbeitsplatz am physiologischen Institut Marey in Boulogne sur ¶