(lat.), die schriftliche, vom Arzt gegebene Anweisung zur Bereitung der Arzneimittel, wird in Deutschland in der
Regel in lateinischer, anderwärts, z. B. in Frankreich, in der Landessprache verfaßt. Für häufig vorkommende oder haltbare,
daher vorrätige Zusammensetzungen geben die Landespharmakopöen Formeln, welche im Gegensatz zu den vom
Arzt besonders vorgeschriebenen oder Magistralformeln offizinelle heißen. Den Inbegriff der bei Abfassung der Rezepte
zu befolgenden Regeln gibt die Rezeptierkunst: Diese Regeln sind formelle, welche die äußere Form des Rezepts betreffen und
genau einzuhalten sind, da das Rezépt unter Umständen zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, und materielle,
welche die möglichen Formen angeben, in denen Arzneistoffe je nach dem damit beabsichtigten Zweck verordnet werden.
Gegenwärtig bedient man sich meist weit einfacherer Rezepte als früher.
Vgl. Waldenburg und Simon, Arzneiverordnungslehre
(9. Aufl., Berl. 1877);
Ewald, Handbuch der allgemeinen und speziellen Arzneiverordnungslehre (11. Aufl., das.
1887);
Liebreich und Laugaard, Arzneiverordnungslehre (das. 1884).
Allgemeiner versteht man unter auch eine Vorschrift zur Bereitung zusammengesetzter Mittel zum häuslichen Gebrauch oder zu
technischen Zwecken.
(lat.), im allgemeinen jede kurzgefaßte Vorschrift (Formel) zur Bereitung irgend
einer Mischung zu technischen und andern Zwecken; besonders die schriftliche Anweisung, die der Arzt zur Bereitung der Arznei
für den Apotheker verfaßt. Für solche Zusammensetzungen, die sehr häufig vorkommen oder so haltbar
sind, daß man sie vorrätig haben
kann, pflegen in die Landes- und Hospitalpharmakopöen die Formeln ein für allemal aufgenommen
zu werden; solche Formeln nennt man offizinelle, im Gegensatz zu den vom Arzte besonders vorgeschriebenen Magistralformeln.
Der Inbegriff der Regeln, die bei Abfassung der Rezept zu befolgen sind, heißt Rezeptierkunst.
Diese Regeln sind erstens formelle, die äußere Form des Rezept betreffend, z. B.
daß die Rezept nach der durch das Arzneibuch geführten Terminologie abzufassen, undeutliche Schrift und unverständliche Abkürzungen
zu vermeiden sind; daß der Anfang mit dem Zeichen Rp. oder Rec. (Recipe, d. i. nimm) zu machen, Datum,
Name des Arztes und des Patienten zu bemerken sind; daß am Ende noch die der Arznei vom Apotheker zu gebende Signatur (angedeutet
durch die Buchstaben M. D. S., d. i. Misceatur, detur, signetur) angegeben wird u. s. w.
Da das Rezept in jedem Falle möglicherweise zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, so hat
der Arzt auf Innehalten dieser formellen Regeln streng zu achten; laut gerichtlicher Entscheidung sind Rezept Urkunden, und eine
Nachahmung derselben wird als Urkundenfälschung bestraft.
Die materiellen Regeln geben überhaupt die möglichen Formen, nach denen man Arzneistoffe verordnen kann, je nach dem beabsichtigten
Zwecke und ihren besondern Vorteilen, z. V. bessere Verhüllung des Geschmacks und Geruchs u. s. w. Man unterschied in früherer
Zeit, als noch sehr zusammengesetzte Rezept gebräuchlich waren, vier Klassen von Bestandteilen eines solchen Rezept: 1) das wirkende
oder Hauptmittel (die Basis), 2) dessen Unterstützungsmittel (das Adjuvans), 3) das dem Ganzen die nötige
(feste oder flüssige) Form gebende Vehikel oder Konstituens, und 4) die wegen besonderer Nebenzwecke, z. B.
des Geruchs, Geschmacks, der Farbe wegen, gemachten Zusätze (Korrigentien). Jetzt sind die Rezept viel einfacher. (S. Apotheke.)
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Vgl. Ewald, Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre (12. Aufl., Berl.
1891);
Geißler und Moeller, Real-Encyklopädie der gesamten Pharmacie, Bd. 8 (Wien und Lpz. 1890).
so schön gepriesener Metzelsuppe, immerhin dürfte nachstehendes Rezept zur richtigen Zeit der einen oder andern Leserin der Kochschule willkommen sein.
wie solche in Zürich gemacht werden, dienen, sowie mit Rezept für Anisguteli mit Füßli und für sogenannte Ankenweggen, die jede Bäuerin aufs Neujahr sich selbst zubereitet.
läßt man an der Wärme (aber ja nicht Hitze!) gehen, vermischt nun das übrige damit: Mehl, Butter, Eier, Milch, je nach Rezept, und arbeitet alles gut mit der Handfläche auf dem Brett.
in Nr. 45 d. Kochschule vom 7. erlaube ich folgende Frage zu richten: Bleibt der Eierkognak nach Ihrem Rezept bereitet, haltbar, d. h. läßt er sich längere Zeit aufbewahren (1 Jahr) und welches wäre der geeignetste Aufbewahrungsort? Für gefl.
folgendes einfache Rezept: 1 Tasse geriebene rohe Kartoffeln, 1 Tasse gekochte Kartoffeln, die recht stockig gerieben sind, 1½ Tassen Mehl, 1 Teelöffel Salz, 1 Ei und soviel süßen Rahm, daß man einen geschmeidigen Kloßteig erhält, von dem man mit einem Eßlöffel Klöße