Reprise
(franz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme, z. B. eines Bühnenstücks;
im Seewesen die Wiedernahme (Rekaptur, Recousse) einer vom Kriegsfeind gemachten Seebeute im Weg anderweitiger Erbeutung, welche ebenfalls nach Prisenrecht zu beurteilen ist (s. Prise);
auch Bezeichnung für das dem Feind wieder abgenommene Schiff [* 3] oder die sonstige Seebeute selbst, welche so zurückerbeutet wurde.
In der
Musik ist Reprise
s. v. w.
Wiederholungszeichen.