im Seewesen die
Wiedernahme
(Rekaptur, Recousse)
einer vom Kriegsfeind gemachten
Seebeute im Weg anderweitiger Erbeutung, welche ebenfalls nach Prisenrecht zu beurteilen ist
(s.
Prise);
auch Bezeichnung für das dem Feind wieder abgenommene
Schiff
[* 3] oder die sonstige
Seebeute selbst,
welche so zurückerbeutet wurde.
(frz.), Zurücknahme, Wiederaufnahme; im Seekriegsrecht die vor erfolgter
Kondemnation dem Feinde wieder abgenommene Prise (s. d.). Obwohl völkerrechtlich
in diesem Falle die Eigentümer von Schiff und Ladung ihr Recht noch nicht verloren haben, ist in den Gesetzen mancher Staaten,
vornehmlich zur Begünstigung der Kaperei (s. Kaper), dem Schiffe,
[* 4] welches die Wiedernahme bewirkt, ein
Recht auf die Prife oder einen Wertanteil oder eine Abfindungssumme (droit de recousse) zuerkannt, wenn die Prise vom
Feinde bereits in Sicherheit gebracht war. Diese Frage gehört indes nicht ins Völkerrecht, sondern in das Privatrecht eines
jeden Staates (vgl. Preuß. Allg. Landr. 1, 9, §§. 203, 208, 210). - Reprise ist auch Bezeichnung für die
Wiederausnahme eines Bühnenstücks und für die Wiederholung in Musikstücken.