Renunzieren
(lat.), Verzicht leisten, entsagen;
Renunziation, Verzicht, Verzichtleistung;
Renunziationsschreiben, die Eingabe an ein Gericht, worin auf weitere Verhandlung verzichtet wird;
Renunziationsakte, die Urkunde, welche über die Verzichtleistung, namentlich über die eines Monarchen oder Kronprätendenten auf die Krone, aufgenommen wird.