Reklamieren
(lat.), Widerspruch erheben, Vorstellung gegen eine behördliche Anordnung, z. B. Steuereinschätzung, machen, um Befreiung eines Militärpflichtigen vom aktiven Dienst nachsuchen (s. Reklamation);
auch zurückfordern, z. B. die Herausgabe einer verlornen Sache von dem Finder verlangen;
beanspruchen, in Anspruch nehmen.