Reichsscha
tzamt,
oberste Finanzverwaltungsbehörde des
Deutschen
Reichs in
Berlin,
[* 2] hervorgegangen aus der
Finanzabteilung
des vormaligen
Reichskanzleramtes, geleitet von einem
Staatssekretär (Reichsscha
tzsekretär). Zu seinem Geschäftskreis gehören:
das
Etats,
Kassen- und Rechnungswesen, die
Münz-, Reichspapiergeld- und Reichsschuldenangelegenheiten, die
Verwaltung des Reichsvermögens,
soweit dieselbe nicht von andern
Ressorts geführt wird, und die Bearbeitung der
Zoll- und Steuersachen.
Ein besonderes
Zoll- und Steuerrechnungsbüreau ist mit dem Reichsscha
tzamt verbunden, über welches die Abteilung des preußischen
Finanzministeriums für die
Verwaltung der indirekten
Steuern die
Aufsicht führt. Über die von dem Reichsscha
tzamt ressortierenden Behörden
s. Textbeilage
Reichsbehörden V.