Reichskanz
leramt,
früher eine dem
Reichskanzler unterstellt
Zentralbehörde des
Deutschen
Reichs für die gesamte dem
Kanzler obliegende
Verwaltung und für die Beaufsichtigung der Gegenstände der Reichsverwaltung und derjenigen Gegenstände,
welche verfassungsmäßig dem
Kaiser untergeordnet sind. Hervorgegangen war das Reichskanz
leramt aus dem Bundeskanzleramt des
Norddeutschen
Bundes, von welchem aber schon zur Zeit des
Bundes das
»Auswärtige Amt« abgezweigt wurde. Nach und nach wurden
dann einzelne
Zweige der Reichsverwaltung, namentlich die Reichspost- und Telegraphenverwaltung und die Finanzverwaltung,
von dem Reichskanz
leramt losgelöst, daneben auch neue
Reichsämter ins
Leben gerufen, und das Reichskanz
leramt erhielt die
offizielle Bezeichnung
Reichsamt des Innern (s. d.), nachdem sich mit den wachsenden Bedürfnissen
der Reichsverwaltung ein komplizierter Behördenapparat ausgebildet hatte (s.
Reichsbehörden).