Regalĭenschild
wird seit dem 16. Jahrh., in welchem die
Wappen
[* 2] immer felderreicher werden, von einzelnen
Reichsfürsten
in Anlehnung an die Blutfahnen, welche bei der
Belehnung gebraucht wurden (s.
Fahnenlehen), angenommen. Der
Schild
[* 3] ist rot tingiert
und ohne
[* 1]
Figur. Die
Herzöge von
Pommern
[* 4] führten in ihrem zusammengesetzten
Wappen wegen der
Regalien einen
roten Schildesfuß (s.
Wappen), welcher später in das brandenburgisch-preußische
Wappen überging. Seitdem ist der rote Schildesfuß
in fürstlichen
Wappen in
Aufnahme gekommen. Mit dem Regalienschild
nicht zu verwechseln ist der
Wartschild (s. d.).