Rechtsstreit
(Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), s. v. w. Prozeß (s. d.). ^[= (lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültig ...]
Rechtsstreit
7 Wörter, 82 Zeichen
Rechtsstreit
(Rechtshandel, Rechtssache, Prozeßsache), s. v. w. Prozeß (s. d.). ^[= (lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültig ...]
(lat.), in der Rechtswissenschaft das Verfahren vor Gericht, wodurch eine Rechtssache zur endgültigen Entscheidung gebracht wird;
dann der Inbegriff der gesetzlichen Regeln, nach welchen dieses Verfahren eingerichtet werden muß, und die wissenschaftliche Entwickelung derselben (s. Zivilprozeß, Strafprozeß);
in der Chemie (chemischer eine Operation der Natur oder Kunst, wodurch das Wesen eines chemischen Körpers verändert wird, also Auflösung, Niederschlag (Fällung), Verdampfung, Schmelzung, Destillation, [* 5] Sublimation etc. Dann allgemein s. v. w. Vorgang, Verlauf.
Nr. | Ergebnis | Prozeß |
---|---|---|
1 | Pro|zess, der; -es, -e [mhd. (md.) process = Erlass, gerichtliche Entscheidung < mlat. processus = Rechtsstreit < ... |