Rechenkunst
,
s. v. w.
Arithmetik; im engern
Sinn die
Auflösung der im gewöhnlichen und im Geschäftsleben
vorkommenden Zahlenaufgaben. Man unterscheidet die reine und die angewandte Rechenkunst
, von denen die erstere sich
mit den vier
Spezies, den
Gleichungen ersten
Grades, der
Kettenregel und den
Proportionen beschäftigt, während die letztere
die Anwendung der allgemeinen
Methoden auf einzelne
Fälle des Geschäftslebens etc. lehrt. Zur angewandten Rechenkunst
gehören
daher die
Zins-,
Rabatt- und Diskontrechnung, die
Mischungsrechnung, Münzrechnung,
Gold- und Silberrechnung, Warenrechnung etc.
Über die sogen.
Schnellrechner s. d.
Vgl. Feller und Odermann, Das Ganze der kaufmännischen Arithmetik (15. Aufl., Leipz. 1886).